Der Antrag des Soldaten, die vom Kommandeur der … mit
Verfügung vom 13. Dezember 2018 angeordnete Einbehaltung von 50 % seiner Dienstbezüge aufzuheben, wird abgelehnt.
Gründe:
I
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Das Beschwerdeverfahren betrifft die vorläufige teilweise Einbehaltung von
Dienstbezügen, deren Anordnung das Truppendienstgericht aufgehoben hat.
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1. Der … geborene und 2011 in den Dienst der Bundeswehr eingetretene Soldat
ist Zeitsoldat im Dienstgrad eines Oberleutnants. Seine Dienstzeit endet regulär
am 30. Juni 2024.
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2. Der Kommandeur der … leitete gegen ihn mit Verfügung vom 13. Dezember
2018 ein gerichtliches Disziplinarverfahren wegen Vorwürfen ein, die mit Ausnahme der nicht weiter verfolgten Einleitungsvorwürfe 1.a) und 3.c) inhaltlich
den Anschuldigungen der - durch die Anschuldigungspunkte 2, 4, 5, 7, 18 und
20 noch darüber hinausgehenden - Anschuldigungsschrift vom 12. Juni 2019
entsprechen.
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3. Mit der Anschuldigungsschrift wird der Soldat angeschuldigt:
"1. Der Soldat postete am 07.05.2017 gegen 22:16 Uhr von
einem nicht mehr näher feststellbaren Ort aus in die
Whats-App Gruppe 'X', der er angehörte, die Aussage:
'Also doch putschen', wobei er diese Aussage vor dem Hintergrund einer von ihm mit anderen Soldaten geführten
Diskussion über die aktuelle Lage der Bundeswehr und in
diesem Zusammenhang geäußerte Kritik an Frau Bundesministerin (BMin'in) Dr. von der Leyen tätigte.
2. Der Soldat postete am 08.05.2017 zu einer nicht mehr
näher feststellbaren Uhrzeit von einem nicht mehr näher
feststellbaren Ort aus in die Whats-App Gruppe 'X', der er
angehörte, als Antwort auf die Nachricht des Leutnants
(Lt) A an ihn, dass er sich lieber die Worte für seine Vernehmung nach dem Stubendurchgang seines Vorgesetzten
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