2018, der Niederschrift über die Durchsuchung/Beschlagnahme vom 17. Dezember 2018 und des IT-forensischen Untersuchungsberichts über einen E-Mail Account verfügte, für den das Passwort "HITLER" lautete. Offen bleiben kann und im Hauptsacheverfahren zu würdigen wird im Übrigen sein, ob dafür auch weitere Indizien sprechen, etwa dass der Soldat nach den Angaben des Oberleutnants D ein Kraftfahrzeug mit einem Nummernschild haben soll, dass die Ziffernkombination "1939" aufweist. 30 c) Die Einbehaltensanordnung weist schließlich auch keine Ermessensfehler auf. 31 Ermessen wurde ausgeübt, obgleich Formulierungen sowohl in der Einleitungsverfügung als auch im Bescheid des Kommandeurs der … vom 24. Februar 2020 den Eindruck erwecken, allein die voraussichtliche Entfernung aus dem Dienstverhältnis führe zwingend zur Einbehaltung der Dienstbezüge. Jedenfalls im Bescheid vom 24. Februar 2020 finden sich darüber hinausgehende zutreffende Ermessenserwägungen. 32 Die Einbehaltensanordnung entspricht auch dem Verhältnismäßigkeitsgebot. 33 Der Einbehaltenssatz von 50 % ist für den Soldaten wirtschaftlich tragbar und steht nicht außer Verhältnis zu dem ihm vorgeworfenen Fehlverhalten. Nach der vom Soldaten im März 2021 vorgelegten Kostenaufstellung stehen Dienstbezüge von etwa 1 506 € Fixkosten in Höhe von etwa 1 244 € gegenüber, sodass sein Lebensunterhalt aktuell gesichert ist. Sollte sich die Prognose bezüglich eines zur Entfernung aus dem Dienst führenden Dienstvergehens nicht bestätigen, würden die mit der vorliegenden Entscheidung verbundenen Folgen besoldungsrechtlicher Art zudem noch kompensiert werden (§ 127 Abs. 2 Satz 1 WDO, § 27 Abs. 9 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 BBesG). 34 Auch die bisherige Verfahrensdauer führt noch nicht zur Unverhältnismäßigkeit der Einbehaltensanordnung. Da die Anschuldigungen in objektiver Hinsicht nahezu durchgehend unstreitig sind, ist das Truppendienstgericht gehalten, die seit Juni 2019 anhängige und angesichts einer gefestigten Senatsrechtsprechung in rechtlicher Hinsicht durchschnittlich schwere Sache nunmehr zeitnah zur Seite 15 von 16

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