cke, Lebensmittel und Bücher vertrieben werden. Die Kleidung der Marke "Ansaar Clothing" stammt aus Schneidereien, die vom Kläger – etwa in Ghana – als
humanitäre Projekte betrieben werden und in denen entsprechend ausgebildete
Frauen arbeiten. Der Kläger hat eingeräumt, den Ummashop gegründet zu haben. Der Shop trat die Nachfolge des von ihm betriebenen Ansaar-Shops an,
wobei das Konzept einschließlich der Abführung der Gewinne an den Kläger
– wie dessen Vorsitzender in einem Video zur bevorstehenden Eröffnung des
Ummashops erklärte (www.youtube.com/watch?v=ILrQ9EHBBaU ab Minute
0:20) – beibehalten wurde.
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Der Vorsitzende des Klägers fungierte in der Anfangszeit als administrativer Ansprechpartner und Vertreter des Ummashops. Später wurde Frau … S. als Vertreterin angegeben, bei der es sich um Frau Sr. handeln dürfte, die sich mit dem
Vorsitzenden des Klägers in einer islamischen Mehrehe befand. Danach fungierte Anfang 2020 Frau Ak.-M., ehemalige Lebensgefährtin und Mutter eines
Kindes von Herrn K., als Geschäftsführerin bis zum Übergang des Geschäfts auf
Herrn Ki. Zum Team des Ummashops gehörten Frau W. R. (Ehefrau von Herrn
K. und frühere stellvertretende Vorsitzende des Klägers), Herr Ka., dessen Telefonnummer auf der Internetseite des Ummashops eine Zeit lang angegeben war,
und ausweislich entsprechender Gehaltszahlungen zwischen August 2018 und
Januar 2019 Herr T. Der Kläger war nach dem Analysebericht LKA NRW vom
13. Juli 2020 im Besitz der Zugangsdaten des Geschäftskontos von Ummashop
bei der N26 Bank, über das allein Frau Ak.-M. verfügungsberechtigt war. Gewinne des Ummashops wurden dergestalt an den Kläger abgeführt, dass Spenden und Einnahmen zusammengeführt und als Spende an die Teilorganisation
Helpstore überwiesen wurden.
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Nach dem Gesamtbild ist der Ummashop unzweifelhaft bis Anfang 2020 nicht
als selbständige Nebenorganisation, sondern als Teilorganisation des Klägers zu
qualifizieren. Der Kläger gründete den Ummashop, um unter anderem die von
ihm produzierte Kleidung zu veräußern und Einnahmen für seine Zwecke zu erzielen. Dieses Ziel sicherte er dadurch ab, dass sein Vorsitzender den Shop zunächst selbst vertrat und schließlich eine Geschäftsführerin einsetzte, die in enger familiärer Verbindung zu diesem stand. Zudem gehörte dessen Ehefrau zum
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