(vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2023 - 6 A 4.21 - Rn. 38 ff., 77 ff.). Dies betrifft
vollumfänglich die Kooperation von WWR mit der ISJ und die auf diese Zeitspanne entfallenden Zahlungen an der HAMAS nahestehende Personen im Rahmen der Verwirklichung humanitärer Projekte. Der Umstand, dass der Kläger
den WWR vor einer Zusammenarbeit mit der ISJ gewarnt hatte, steht dabei der
Zurechenbarkeit des Verhaltens seiner Teilorganisation nicht entgegen.
203
In der Sache erfüllt der Kläger über das ihm zurechenbare Verhalten des WWR
den Verbotsgrund der Strafgesetzwidrigkeit, da auch er sich mit den Zielen der
HAMAS identifiziert und deshalb die Projekte des WWR nicht als neutral und
unparteilich im Sinne des humanitären Völkerrechts anzusehen sind. Dies
ergibt sich schon aus der teilweisen Deckungsgleichheit der Ziele der HAMAS
und der JaN in Bezug auf die angestrebte Vernichtung der Existenz Israels. Daneben wird die antisemitische Haltung durch weitere Handlungen des Klägers,
seiner Funktionäre und Mitarbeiter unterstrichen. Hierzu gehört der Verkauf
von T-Shirts in dem Charity-Shop des Klägers, auf denen die Aufschrift "free palestine" sowie ein Bild mit einer Karte ohne Israel bzw. einem vermummten
Kämpfer mit Steinschleuder abgebildet sind. Hinzu kommen die sich aus den
vorhandenen Nachweisen ergebenden antisemitischen Äußerungen der Herren
Ch., Ka., Schr. und M. A., die dem Kläger aufgrund ihrer Mitarbeiterstellung zuzurechnen sind. Abgerundet wird das Bild der antisemitischen Ausrichtung des
Klägers durch dessen Kontakte zu Herrn L. und Herrn S. Herr L. unterstützte
nach den vorliegenden Erkenntnissen den Kläger auf seiner Facebook-Seite und
als Ansprechpartner für die Presse sowie als Redner auf einer Konferenz am
30. November 2016. Seine Tätigkeit ist durch eine antisemitische bzw. propalästinensische Berichterstattung gekennzeichnet. Zu Herrn L. stand der Kläger entgegen seiner Einlassung nicht nur 2016, sondern auch 2017 und 2019 in Verbindung. Mit Herr S. hatte der Kläger Brunnenbauprojekte initiiert. Herr S. ist
nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 19/20497 S. 1 ff.) ein in der Schweiz
lebender Laienprediger, der die dortige Gemeinschaft Organische Christus Generation führt, und Gründer der Anti-Zensur-Koalition (AZK), deren Betätigungsfeld von einem Forum für Esoterik und Verschwörungstheorien bis hin zu
Geschichtsrevisionismus, Antisemitismus und Holocaust-Leugnung reicht. Dies
ergibt sich aus verschiedenen, in das Verfahren eingeführten Medienberichten
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