berichteten. Schließlich hat auch der Kläger eingeräumt, dass die Stadt Idlib
– in den Karten ein Gebiet der Rebellen – seit 2015 fast vollständig unter der
Kontrolle der JaN stand. Die Entwicklung der Herrschafts- und Einflussbereiche der JaN sowie entsprechender Rebellengruppen wird letztlich bestätigt
durch die von dem Kläger vorgelegte Karte des ISW "Russian Enabled Regime
Gains in Syria", Stand: 30. Dezember 2015, auf der die Entwicklung der Herrschafts- und Einflussbereiche nach der russischen Invasion nachgezeichnet wird
(www.understandingwar.org/sites/default/files/Russian%20Enabled%20Gains%20Map_ISW_2.png). Auf ihr ist zu sehen, dass Kessab zu diesem
Zeitpunkt wieder unter der Kontrolle des Assad-Regimes war, Teile von Aleppo
im Osten der Stadt unter der Kontrolle der Rebellenorganisationen standen und
die Provinzen Aleppo und Idlib ebenfalls von der JaN und den Rebellengruppen
beherrscht wurden, wobei Teile dieser Provinzen unter ausschließlicher Kontrolle der JaN standen. Der Hinweis des Klägers, dass dort Ende 2016 noch
Truppen der FSA und der syrischen demokratischen Opposition gewesen seien,
ändert die vorstehende Beurteilung des Herrschafts- und Einflussbereichs der
JaN nicht. Aus dem zum Beleg für seine Auffassung vorgelegten Artikel der
"Zeit" aus November 2016 ergibt sich zugleich, dass in Ost-Aleppo das Spektrum der dort kämpfenden Rebellen von Einheiten der FSA bis zur JaN reichte
(abgerufen unter www.zeit.de/politik/ausland/2016-11/syrien-krieg-aleppo-politische-zukunft).
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Ein plausibler Grund dafür, weshalb sich der Kläger aus der Region nördlich
von Homs in 2016 zurückzog, ergibt sich des Weiteren aus der Karte des ISW
"Russian Airstrikes in Syria: February 2 - 16, 2016" (www.understandingwar.org/sites/default/files/Russian%20Airstrikes%2002-%2016%20FEB%2001_5.jpg), wonach der JaN- und Rebellenbereich nördlich von Homs vom 8. bis
16. Februar 2016 von den russischen Streitkräften bombardiert wurde. Zwar erfolgten nach dieser Karte russische Luftangriffe auch in Teilen der Provinzen
Aleppo und Idlib; es ist aber nicht ersichtlich, dass hierdurch der Herrschaftsund Einflussbereich der JaN in seiner Reichweite maßgeblich geschmälert
wurde. Insbesondere fanden keine russischen Luftangriffe im Grenzbereich zu
Reyhanlı statt.
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