waffneten Kampf, den "Heiligen Krieg" zur Befreiung Palästinas als eine auferlegte Pflicht. Ihr militärischer Arm besteht aus dem Ende 1991 gegründeten Izzal-Din al-Qassam-Brigaden, die die Hauptverantwortung für palästinensische
Terrorakte einschließlich Selbstmordattentaten gegen Israel und israelische
Staatsbürger tragen. Die Führung der HAMAS bekennt sich ausdrücklich zum
gewaltsamen Vorgehen gegenüber Israel und zu Selbstmordattentaten (vgl.
BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG
Nr. 41 S. 80; BMI Verfassungsschutzbericht 2020 S. 188, 197, 218, 241 ff.). Die
Europäische Union hat die HAMAS als eine an terroristischen Handlungen beteiligte Vereinigung qualifiziert (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2012 - 6 A
2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 14 und 16). Die Klage der HAMAS
gegen die Rechtsakte des Rates, mit denen die HAMAS auf der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, für die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus gelten, belassen wurde, hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 23. November 2021 (- C-833/19 P
[ECLI:EU:C:2021:950] - ABl. EU 2022, Nr. C 51 S. 4) abgewiesen und damit die
noch im Jahr 2018 fortbestehende Einordnung als Terrororganisation bestätigt.
Auch im Jahr 2021 hat sich die HAMAS auf der Liste der Terrororganisationen
befunden (vgl. die VO [EU] 2021/1188 des Rates vom 19. Juli 2021 zur Durchführung des Artikels 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive
Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung [EU] 2021/138 - ABl. L 258 S. 14 <16>).
182
(1.2) Die HAMAS ist ein einheitliches Gebilde, bei dem die sozialen Aktivitäten,
die von den der Organisation zuzuordnenden sogenannten Sozialvereinen entfaltet werden, nicht von dem militärischen (terroristischen) und politischen
Vorgehen getrennt werden können. Dies ergibt sich insbesondere aus dem
Selbstverständnis der HAMAS, dem Umstand, dass führende Mitglieder von
Sozialvereinen Führungsmitglieder der HAMAS oder HAMAS-Aktivisten sind,
sowie der Identifikation von Sozialvereinen mit den terroristischen Aktivitäten
der HAMAS. Eine Unterstützung solcher Sozialvereine ist als mittelbare Unterstützung der terroristischen Aktivitäten der HAMAS anzusehen. Nach dem
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