die Antwortvorschläge damit rechtfertigt, dass Änis Ben-Hatira nicht im Umgang mit den Medien außerhalb des Fußballs versiert sei und er die Fragen nicht
adäquat habe beantworten können, ist dieses Vorbringen angesichts der generell vorauszusetzenden Erfahrungen eines Fußballprofis und ehemaligen Nationalspielers im Umgang mit Medien und vor allem im Hinblick auf den dargestellten Inhalt der Fragen nicht nachvollziehbar.
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Des Weiteren haben beide Vereinigungen nicht nur in der Anfangszeit, sondern
auch noch nach dem Ausscheiden von Herrn K. aus dem Vorstand gemeinsame
Projekte verwirklicht. Auf einem im Rahmen der Durchsuchung am 10. April
2019 im Büro des Klägers beschlagnahmten Datenträger befanden sich nach
den Angaben in der Verbotsverfügung unter dem Ordner "Anis" Unterlagen wie
der Gründungsbeschluss, das Foto eines Projekts von Ben-Hatira Help aus dem
Jahr 2017, das Foto eines Projekts beider Vereine, der Beleg einer Überweisung
vom 24. Mai 2018 von Ben-Hatira Help an die CWA, der Partnerorganisation
des Klägers im Gazastreifen, und die "Abrechnung Januar ABH Found. 2019"
mit Ausgaben für konkrete Projekte des Vereins Ben-Hatira Help. Im Oktober
2020 führte Ben-Hatira Help eine Verteilaktion von Nahrungsmittelpaketen im
Gazastreifen in Zusammenarbeit mit dem "Team Gaza" des Klägers und der
CWA durch. Über das Ende dieser Aktion berichtete das "Team Gaza" auf seiner
Facebook-Seite am 14. Oktober 2020, wonach Ben-Hatira Help die Verteilaktion finanzierte, während das "Team Gaza" sie unter ausschließlicher Verwendung von Logos des Vereins Ben-Hatira Help durchführte.
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Neben den bereits erwähnten beim Kläger aufgefundenen Dateien mit Bezug zu
Ben-Hatira Help spricht für die ständige Begleitung durch den Kläger, dass auf
dem Mobiltelefon des Herrn K. Überweisungsbelege dieses Vereins gefunden
wurden, die auf den 20. April und 3. Mai 2021 datiert waren. Gleiches folgt aus
den Eintragungen in dem Kalender von Herrn K. für das Jahr 2021, wie etwa
"ABH Fotos" vom 11. Januar 2021, "ABH Buchung" vom 24. Februar 2021 und
"ABH Rechnung" vom 25. Februar 2021. Dass mit diesen Eintragungen der Verein Ben-Hatira Help gemeint ist, ergibt sich aus der beim Kläger aufgefundenen
Abrechnung für Januar 2019 mit Ausgaben von Ben-Hatira Help, in der dieser
Verein ebenfalls mit "ABH" abgekürzt wurde.
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