hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 26. Juni, 27. Juni, 5. Juli, 15. August und 16. August 2023 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Kraft, die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Möller, Hahn und Dr. Tegethoff sowie die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Gamp am 21. August 2023 für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe: I 1 Der Kläger, ein eingetragener Verein, wendet sich gegen die Verfügung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 22. März 2021, mit der er und acht weitere Organisationen als seine Teilorganisationen verboten werden. 2 Der im Jahr 2012 unter dem Namen Ansaar Düsseldorf e. V. gegründete Kläger wurde am 7. Februar 2013 in das Vereinsregister eingetragen. Im September 2014 beschloss die Mitgliederversammlung die Umbenennung in Ansaar International e. V. Seit der Gründung ist Herr K., genannt …, Vorsitzender des Klägers. Stellvertretende Vorsitzende war zunächst Frau W. R., die Ehefrau von Herrn K., und sodann seit Ende 2016 Frau T. A., die Schwägerin von Herrn K. Seite 2 von 118

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