Facebook-Seite um Spenden für seine Projekte und gab dabei ein Konto von Aktion Ansar bei der Sparkasse Köln/Bonn an. Das letzte Konto wurde am 20. August 2018 geschlossen. Der Vorsitzende des Klägers steuerte die Zahlungsströme auf den Konten nach dem Ergebnis der Auswertung seiner Kommunikation mit dem Vorsitzenden von Aktion Ansar.
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Die Satzung des ANS wurde laut Vereinsregister am 16. Juni 2016 beschlossen.
Der Verein mit Sitz in Aachen wurde am 2. Februar 2017 in das Vereinsregister
eingetragen. Der Vorstand bestand aus den Frauen H. M. (Vorsitzende), T. A.
(stellvertretende Vorsitzende und Schwägerin von Herrn K.), M. M. (Schriftführerin) und C. S. (Finanzverwalterin). Der Verein stellte dem Kläger nach dem
Analysebericht LKA NRW vom 13. Juli 2020 insgesamt sechs Konten zur Verfügung, von denen einige im Zeitpunkt des Erlasses der Verbotsverfügung noch
nicht beschlagnahmt oder geschlossen waren. Verfügungsberechtigt war jeweils
die stellvertretende Vorsitzende T. A., bei einigen Konten zusätzlich die Vorsitzende des ANS. Der Kläger war im Besitz der Zugangsdaten von mindestens drei
dieser Konten, die er jeweils als Spendensammelkonto und für den Einzug seiner Mitgliedsbeiträge nutzte. Überweisungen von den Konten gingen an andere
Organisationen wie SKIB, WWR, CWA, Hand4Burma und AYDA. Zudem besaß
ANS ein PayPal-Konto, welches der Kläger ebenfalls für seine Zwecke einsetzte.
ANS war nach der Aussage der Zeugin Sch., einer Mitarbeiterin des Klägers, am
15. Dezember 2020 bei dem LKA NRW als gemeinnützig anerkannt und konnte
für den Kläger steuerwirksame Zuwendungsbestätigungen ausstellen.
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Die 2017 gegründete und 2018 mit Sitz in Düsseldorf in das Vereinsregister eingetragene Vereinigung BWA wurde ebenfalls vom Kläger gegründet. Laut Aussage der genannten Zeugin Sch. am 15. Dezember 2020 bei dem LKA NRW
fragte der Vorsitzende des Klägers unter seinen Mitarbeitern, wer bereit wäre,
den Vorstand von BWA zu übernehmen; Herr Schr., ein für die Patenschaftsverwaltung zuständiger Mitarbeiter, erklärte sich danach hierzu bereit. Im Vorstand von BWA befanden sich neben Herrn Schr. unter anderem zunächst Frau
Ak.-M., die damalige Lebensgefährtin des Herrn K., Frau T. A. sowie Frau
H. M., die zugleich Vorsitzende des ANS war. 2018 schieden die drei Frauen aus
dem Vorstand aus und an deren Stelle traten Frau E. und zwei Brüder der Ehe-
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