-4- Funktion der Presse. Damit lägen hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hinsichtlich der AfD als Gesamtpartei vor. Aufgrund der bundesweiten Erkenntnisse des BfV und der Landesämter für Verfassungsschutz über die AfD als Gesamtpartei sei auch in Bayern der Beobachtungsauftrag gemäß Art. 3 Satz 1, Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayVSG (in der bis 31.7.2023 geltenden Fassung – a.F.) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Buchst. c), Abs. 2 BVerfSchG eröffnet. Die Beobachtung erfolge zu dem Zweck, festzustellen, welchen (nennenswerten) Einfluss Extremisten innerhalb der AfD als Gesamtpartei hätten und in welche Richtung sich die Partei letztlich entwickle. Dass bundesweit die Beobachtung der Partei nur als Verdachtsfall erfolge, führe dazu, dass die Beobachtung in Bayern einem strengeren Verhältnismäßigkeitsmaßstab zu unterwerfen sei. Bezüglich verfassungsfeindlicher Bestrebungen einzelner Personen in der AfD in Bayern, verfassungsfeindlicher Bestrebungen der AfD in Bayern sowie von Teilorganisationen der AfD in Bayern (JA sowie „Flügel“) sei aufzuklären, welchen Einfluss diese verfassungsfeindlichen Bestrebungen für die künftige Entwicklung der AfD in Bayern und damit auch der AfD als Gesamtpartei hätten. Die Beobachtung der AfD erfolge aus offenen Informationsquellen und auch mittels Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel, der jedoch gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (U.v. 26.4.2022 – 1 BvR 1619/17) nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig sei. Die öffentliche Berichterstattung über die Beobachtung der AfD sei zulässig, jedoch nur in der Form, dass deutlich werde, dass noch keine gesicherten Erkenntnisse für eine extremistische Bestrebung vorlägen. 3 Hierzu veröffentlichte der Antragsgegner am 8. September 2022 anlässlich der Vorstellung der bayerischen Verfassungsschutzinformationen für das erste Halbjahr 2022 eine Pressemitteilung unter der Überschrift: „Herrmann: Krisen idealer Nährboden für extremistische Szenen" und der darunter befindlichen Passage: „Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellt Verfassungsschutzinformationen für das erste Halbjahr 2022 vor: Krisen idealer Nährboden für extremistische Szenen – AfD als Beobachtungsobjekt aufgenommen". Weiter heißt es in der Pressemitteilung hierzu: „Wie Herrmann weiter erklärte, ist nunmehr auch die AfD noch stärker in den Fokus der Verfassungsschützer gerückt. Aufgrund der Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD als Verdachtsfall zu führen, hat auch das Bayerische Landesamt die Beobachtung der Gesamtpartei aufgenommen. Hierdurch soll aufgeklärt werden, inwieweit Bestrebungen in der AfD als Gesamtpartei vorliegen, die den Kernbestand

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