-3- Berichterstattung über diese Beobachtung gerichteten einstweiligen Rechtsschutzanträge nach § 123 Abs. 1 VwGO abgelehnt hat. 2 Mit vom Präsidenten des BayLfV unterzeichnetem Aktenvermerk vom 21. Juni 2022 wurde die „Alternative für Deutschland“ (AfD) zum Beobachtungsobjekt des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz erklärt. Das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vom 22. Februar 2021 komme auf der Grundlage der Erkenntnisse des Bundesamtes und der Landesbehörden für Verfassungsschutz zu dem Ergebnis, dass die Alternative für Deutschland (AfD) als Gesamtpartei als Verdachtsfall zu beobachten sei. Diese Beurteilung werde durch das noch nicht rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. März 2022 bestätigt. Der Landesverband Bayern der AfD sei organisatorisch uneingeschränkt in die AfD als Gesamtpartei integriert, wirke an der Meinungsbildung der Gesamtpartei mit und teile die politische Ausrichtung der Partei. Seine Mitglieder äußerten sich zum Teil ebenfalls in zurechenbarer Weise extremistisch. Gleiches gelte für die Junge Alternative (JA), die Jugendorganisation der AfD. Dem BfV lägen Erkenntnisse vor, dass der zum 30. April 2020 formal aufgelöste „Flügel“, eine 2015 gegründete Sammlungsbewegung innerhalb der AfD, weiterhin als Personenzusammenschluss im Bundesgebiet aktiv sei; Aussagen von dem formal aufgelösten „Flügel“ angehörenden Personen seien der AfD zurechenbar, soweit diese in der Partei weiter aktiv seien. Aufgrund vorliegender Erkenntnisse über verschiedene Aktivitäten (werden sodann im Einzelnen ausgeführt) lägen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die für einen Fortbestand des formal aufgelösten „Flügels“ als Personenzusammenschluss in Bayern sowie im Bundesgebiet sprächen. Sowohl dem BfV als auch den Landesämtern für Verfassungsschutz lägen Erkenntnisse vor, dass in der Gesamtpartei ein mit der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) unvereinbarer ethnisch-völkischer Volksbegriff vertreten bzw. politisch motiviert angestrebt werde. Weiter lägen Erkenntnisse über bundesweite Aussagen auf verschiedenen Ebenen der Gesamtpartei AfD zu Umsturzphantasien vor. In Bayern lägen Erkenntnisse über Aussagen (werden näher ausgeführt) vor, die der verfassungsschutzrechtlich relevanten Islamfeindlichkeit unterfielen bzw. antisemitisch seien. Bundesweite Aussagen der JA würden mit einem ethnischen Volksbegriff einhergehen und Zweifel begründen, dass sich die Jugendorganisation vorbehaltlos zum zentralen Wertesystem des Grundgesetzes bekenne. Durch verschiedene Aussagen von Angehörigen des inzwischen aufgelösten „Flügels“ würden wesentliche Teile der verfassungsmäßigen Ordnung und damit auch das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip infrage gestellt; insbesondere beträfen diese das Mehrparteienprinzip und die

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