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„Herrmann:
Krisen
idealer
Nährboden
für
extremistische
Szenen
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellt Verfassungsschutzinformationen
für das erste Halbjahr 2022 vor: Krisen idealer Nährboden für extremistische Szenen - AfD als Beobachtunqsobjekt aufgenommen
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"Extremisten lieben Krisen!" Auf diese Formel brachte Bayerns Innenminister
Joachim Herrmann die aktuellen Entwicklungen bei der Vorstellung der Verfassungsschutzinformationen für das erste Halbjahr 2022. Nach dem Abflauen der
Coronaproteste bestimme nunmehr der russische Angriffskrieg und seine Folgen
auch in den extremistischen Szenen die Dynamik. Die steigende Inflation, Sorgen
vor Einschränkungen bei der Energieversorgung und einem möglichen wirtschaftlichen Abschwung verunsicherten die Bevölkerung. "Umso wichtiger ist, dass die
Bundesregierung endlich langfristige Lösungen entwickelt und eine funktionierende und bezahlbare Energieversorgung sicherstellt", mahnte Herrmann. Problematisch sei insbesondere auch, dass Extremisten bei ihren Mobilisierungsversuchen bewusst 'unverdächtig' auftreten, um so möglichst unbemerkt ihren Einfluss in breitere Gesellschaftsschichten auszubauen. "Die Menschen dürfen sich
nicht täuschen lassen und den Extremisten auf den Leim gehen“, rät Herrmann.
"Unsere Verfassungsschützer sind jedenfalls höchst wachsam."
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Wie Herrmann weiter erklärte, ist nunmehr auch die AfD noch stärker in den Fokus
der Verfassungsschützer qerückt. „Aufgrund der Entscheidunq des Bundesamtes
für Verfassungsschutz, die AfD als Verdachtsfall zu führen, hat auch das Bayerische Landesamt die Beobachtunq der Gesamtpartei aufgenommen." Hierdurch
soll aufgeklärt werden, inwieweit Bestrebungen in der AfD als Gesamtpartei vorliegen, die den Kernbestand der Verfassunq zu beeinträchtigen oder zu beseitiqen versuchen. Nicht unter Beobachtung stünden jedoch die Mitglieder AfDLandtagsfraktion, da hierfür die höchstrichterlichen Anforderungen nicht erfüllt
seien. ( ... )"
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zu löschen und es zu unterlassen, diese Berichterstattung in jedweder
Form erneut zu verbreiten und/oder zu veröffentlichen und/oder dies durch
Dritte vornehmen zu lassen;
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3. binnen drei Werktagen nach Zugang des Beschlusses richtig zu stellen,