- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BVerwG, Urteil vom 13.01.1972 – III C 61.69Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen03.01.1969VI LA 95/68 BeckRS 1972, 31293916 BVerwG, Urteil vom 13.01.1972 – III C 61.69Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen03.01.1969VI LA 95/68 Titel: BVerwG: Urteil vom 13.01.1972 - III C 61.69 Normenketten: § 5 Abs. 1 Satz 1 7. FeststellungsDV § 230 LAG Amtlicher Leitsatz: 1.Freiwillig beibehalten (§ 5 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV) hat nur derjenige Verfolgte seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet, der nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen nicht durch äußere Schwierigkeiten, die auf Maßnahmen der Vertreibungsmacht oder deren Verhalten beruhten, am beabsichtigten Verlassen des Vertreibungsgebietes gehindert war. Freiwillig ist mithin geblieben, wer aus persönlichen Gründen seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet beibehalten hat. 2.Verfolgte, die danach nicht als Vertriebene gelten, haben Ansprüche nach dem Feststellungsgesetz nur, wenn sie einen Vertreibungstatbestand nach den allgemeinen Vorschriften in ihrer Person verwirklichen (Aussiedler). Insoweit gelten für sie auch die Stichtagsvoraussetzungen (§ 9 FG i.V. mit § 230 LAG). Rechtskraft: rechtskräftig Schadensfeststellung an Grund- und Betriebsvermögen von Verfolgten Freiwilliges Beibehalten des Wohnsitzes im Vertreibungsgebiet Stichtagsvoraussetzungen Verkündet am 13. Januar 1972 Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Text1 Im Namen des Volkes! hat der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 13. Januar 1972 durch den Senatspräsidenten Dr. Sieveking, die Bundesrichter Dr. Dodenhoff, Sigulla, Dr. Messerschmidt und die Bundesrichterin Dr. Eckstein http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1972-N-31293916 1 von 5 9/11/2022

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