2 Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet. Die Revision wird nicht zugelassen. gez. Prof. Sperlich gez. Dr. Koch gez. Till Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen ein durch den Senator für Inneres der Freien Hansestadt Bremen ausgesprochenes Vereinsverbot. Der Kläger ist seit 2009 im Vereinsregister eingetragen. In seinen Vereinsräumen in Bremen fanden in der Vergangenheit regelmäßig muslimische Gottesdienste sowie andere religiöse und sonstige Feierlichkeiten und Veranstaltungen statt. Die Besucher und die Mitglieder des Klägers sind weit überwiegend Personen mit libanesischem Migrationshintergrund schiitischen Glaubens. Im Zusammenhang mit einem durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im April 2020 ausgesprochenen Betätigungsverbot für die Hizb Allah (auch Hezbollah, Hizbollah oder Hisbollah) kam es unter anderem in den Vereinsräumlichkeiten des Klägers zu Durchsuchungen. Es bestand der Verdacht, dass er eine Teilorganisation der Hizb Allah sei. Das durch das Bundesministerium geführte Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da dieser Verdacht nicht erhärtet werden konnte. Der Kläger wurde in der Vergangenheit durch das Bremische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet und jedenfalls seit 2017 auch wiederholt in dessen Berichten erwähnt. So wurde zuletzt im Bericht für 2021 ausgeführt, dass dort „[d]ie ca. 50 Anhänger:innen der ‚Hizb Allah‘ in Bremen“ organisiert seien. Als arabisch-schiitische Kulturverein fungiere er als Anlaufstelle für schiitische Muslime in Bremen, insbesondere aus dem Libanon. Der Verein sei in die finanzielle Unterstützung zugunsten der Hizb Allah verwickelt. Zusätzlich sei bekannt, dass innerhalb der Vereinsräumlichkeiten regelmäßig Personen aufträten, die Bezüge zur Hizb Allah aufwiesen bzw. Bestrebungen angehörten,

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