Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 1 D 87/22 Im Namen des Volkes! Urteil In der Verwaltungsrechtssache des – Kläger – Prozessbevollmächtigte: gegen die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Inneres, Contrescarpe 22 - 24, 28203 Bremen, – Beklagte – Prozessbevollmächtigte: hat das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen - 1. Senat - durch den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Prof. Sperlich, die Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Koch und den Richter am Oberverwaltungsgericht Till sowie die ehrenamtlichen Richterinnen Diekhöner und Mühlbrandt aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. November 2022 für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

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