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Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung
vom 23. Mai 2017 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richterinnen
Dr. Oehler, Dr. Roloff und Müller und den Richter Dr. Klein
für Recht erkannt:
Die Revision gegen das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. Juni 2016 wird auf Kosten der
Klägerin zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Tatbestand:
1
Die Klägerin macht als Rechtsnachfolgerin ihres im Laufe des Verfahrens
verstorbenen Ehemannes, des staatenlosen ursprünglichen Klägers D. (nachfolgend: Erblasser), einen Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung
des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch mehrere von der Beklagten im
Internet veröffentlichte Artikel geltend. Im Revisionsverfahren ist nur noch der
Artikel vom 14. Mai 2010 von Interesse.
2
Der 1920 in der Ukraine geborene Erblasser kämpfte im zweiten Weltkrieg in der Roten Armee, ehe er in deutsche Kriegsgefangenschaft geriet. Gegen ihn war erstmals in den 1970er-Jahren in den Vereinigten Staaten von
Amerika der Verdacht aufgekommen, er sei als Kollaborateur der Nationalsozialisten an der Massenermordung von Juden in Konzentrationslagern beteiligt
gewesen. In Israel wurde ihm wegen des Vorwurfs, in den Jahren 1942 und