Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 1 B 163/24 VG: 5 V 1013/24 Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau – Antragstellerin und Beschwerdegegnerin – Prozessbevollmächtigter: gegen die Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch den Senator für Inneres und Sport, Contrescarpe 22 - 24, 28203 Bremen, – Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin – Prozessbevollmächtigte: hat das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen - 1. Senat - durch den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Prof. Sperlich, die Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Koch und die Richterin am Verwaltungsgericht Buns am 30. April 2024 beschlossen: Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 5. Kammer vom 29. April 2024 teilweise geändert. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Ordnungsamtes Bremen vom 25. April 2024 wird hinsichtlich der Auflage 5b. abgelehnt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Select target paragraph3