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werden, daß sich der Angeklagte regelmäßig auf den Aufruf zum Lager-.
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tor und später, oftmals gemeinsam mit dem SS-Aufseher Taufratshofer,.
zur Mordstätte begab. Die Zeugen Th. und Ku. sahen Transporte sowjeti-' #}
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scher Kriegsgefangener vor dem Pferdestall stehen. Auch konnten der
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Zeuge Th. ebenso wie die Zeugen W., S. und K. als Häftlingshandwerker: 5}
die Einrichtung der Mordstätte, vor allem die „Genickschußanlage* be
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obachten. Schon nach den ersten Mordaktionen mußte der Zeuge K. unter‘
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einige Male,
konnte er die gesamte: ij
des Angeklagten als Empfänger von Sonderrationen für die Teilnahme.
‘ am Mordkommando verzeichnet war. Außerdem gab er dem Angeklagten.
die Sonderrationen oftmals persönlich aus. Der Zeuge P. stellte als im
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später
Wäschereikommando beschäftigter Häftling fest, daß nach Tätigwerden des
Kommandos 99 blutbespritzte Arztkittel der Wäscherei zur Reinigung ange
liefert wurden. Auch brüstete sich der Angeklagte dem Zeugen gegenüber
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am Tage nach den Mordaktionen wiederholt damit, daß er am Tage zuvor:
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„Schweineschlachten“ bzw. „Schlachtfest“ gehabt habe. Mehrfach kam es
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vor, daß der Angeklagte nach dem Morden blutbefleckte Kleider brachte, :
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die dann ein bestimmter Häftling reinigen mußte. Schließlich gelangten-
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_ die Uniformen der Ermordeten, teils in der Kragengegend blutverkrastet, ..
ebenfalls in die Wäscherei zur Reinigung. Dabei handelte es sich Hanpy a
sächlich um Uniformen sowjetischer Offiziere.
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Auf Grund der systematisch angestellten Beobachtungen gelang. es der
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Widerstandsbewegung auch, den Umfang der Untaten des Kommandos 9
festzustellen. Grundlage dafür war neben den Beobachtungen des Zeugen
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W. als Betreuer des SS-Senders und Feruschreibers die Zählung der in.
die Wäscherei bzw. Desinfektion eingelieferten Uniformstücke, für die:
kein Ersatz geliefert zu werden brauchte. Zur Kontrolle wurden ferner -
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die aufgefundenen
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im Stamm-Lager
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genannte Pendelbuch des Stabsscharführers einzusehen, in dem der Name... #}
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Leichenwagen am Krematorium stehen. Der Zeuge W., der im Arbeits
kommando Kommandanturbereich tätig war, hatte Gelegenheit, das so-.
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reinigen.
Einrichtung und ihre Aufgabe erkennen. Der Zeuge K. sah auch den
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Aufsicht eines SS-Mannes im Pferdestall die Abflußrinne von geronnenem:
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StALAG-Marken der Toten, die jeder Kriegsgefangene
erhielt, gezählt. Diese Kontrolle
Der Angeklagte ist geständig,
als SS-Aufseher
Fällen Häftlinge der Konzentrationslager
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führte
der Zeuge d. ir
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in einer Vielzahl von.
Lichtenburg und Buchenwald :
geschlagen, mit Füßen getreten oder in sonstiger Weise mißhandelt zu:
haben, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Häftlinge an den Folgen. BE
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der Mißhandlungen starben oder nicht. In gleicher Weise hat er einge-
standen,
Häftlinge
der Bestrafung
zugeführt,
eine
Vielzahl
von
ihnen .
auf dem Bock ausgepeitscht und an den Baum gehängt zu haben. Er ist‘
ferner geständig, in dem festgestellten Umfang an den Verbrechen ‚des \.
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