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| fanglager zugeführt. Unterwegs wurden sie von den SS-Leuten, darunter
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auch von dem Angeklagten, durch Fußtritte und Schläge mißhandelt. Auch
diese Personen wurden danadı ausnahmslos von dem Mordkommando der
S5-Division getötet.
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Der Angeklagte war im Rahmen seiner Einheit an der Ergreifung und
Überführung soldıer Männer, Frauen, Kinder und Greise beteiligt, obwohl
er genau wußte, daß sie ebenso wie die „partisanenverdächtigen Personen“
ausnahmslos durch das ErschieBungskommando
mehr erinnerlich
ist ihm und
ermordet wurden. Nicht
auch in anderer Weise
nicht feststellbar,
an wievielen derartigen Einsätzen er sich‘beteiligt und wieviele Personen
er auf diese Weise der Ermordung zugeführt hat. Von der SS-Führung
wurde er für seine Untaten wiederum ausgezeichnet, diesmal mit dem
Eisernen Kreuz 2. Klasse,
7.
4A
Über die persönliche Entwicklung des Angeklagten, über den Umfang,
. die Aufgaben und Methoden des faschistischen KZ-Systems, über die Rolle
des Angeklagten in diesem System
hat das Oberste Gericht zahlreiche
UdSSR, der CSSR, Österreich und
Sch., St, M,R., S., F., So, L, T.,
und seine verbrecherischen Handlungen
Zeugen vernommen. Dies waren aus der
der DDR die Zeugen Si, K., R., E,,M.,
Me., H., L., Ku., Rei., Kö,, D., W., Ö.,
P. und Wa. Ferner hat das Oberste Gericht die Sachverständigen Prof.
Dr. B. und Dr. K. vernommen sowie zahlreiche Dokumente und Schrift-
stücke über das KZ- und SS-System verlesen. Aus den Akten des Land-
gerichts B. in der Strafsache Wilhelm Bork ergaben sich bestätigende Fest-
stellungen
über die Ermordung
Die von den Zeugen
des Arbeiters R.
bekundeten
Wahrnehmungen betreffen Grausam-
keiten, die ihnen der Angeklagte entweder als SS-Aufseher selbst
zugefügt
bat, oder solche, die wegen ihres besonders verbrecherischen Charakters
auch in Einzelheiten in ihrem Gedächtnis haften geblieben sind. Ihre
Aus- =
‘tagen stimmen untereinander im wesentlichen überein.
An der Unvorein-
genommenheit aller Zeugenaussagen bestehen keine Zweifel. Das
gleiche
trifft zu auf die Gutachten der Sachverständigen Prof. Dr.
B. und Dr. K.
Für die Genauigkeit der Zeugenaussagen ist von besonderer Bedeutung,
daß
die Widerstandsbewegung der Häftlinge im KZ Buchenwald im
Interesse
einer späteren umfassenden Aufdeckung der Verbrechen des
Faschismus,
seiner Nutznießer und seiner Handlanger sowie der Entlarvung
der Täter
planmäßig organisierte Beobachtungen anstellte und auswe
rtete. .
Diese Beobachtungen erstreckten sich auch auf die Verbrechen
des Kom-
mandos 99, So war zum Beispiel schon bald der Aufruf „Kommand
o
99
aus Tor“ für die im Lager befindlichen Häftlinge Anlaß zur
Beobachtung,
wer diesem Aufruf folgte. Von einer Anzahl Zeugen konnte beoba
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Entscheidungen in Strafsachen
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