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beteiligte sich der Angeklagte ebenfalls.
Als der Zeuge S. Ende des Jahres 1940 mit einem Kommando, das vorwiegend aus jüdischen Häftlingen bestand, das Lager verlassen wollte,
wurde ihm vom Angeklagten aufgetragen, zu melden: „Häftling 140 mit
soundsoviel Mist-, Sau- und Dreckjuden aus dem Lager.“ Weil dieser sich
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Häftlinge wurden bereits bei ihrer Ankunft schwer mißhandelt. Nachts
wurden sie des öfteren von SS-Leuten aus ihren Unterkünften geholt und
gruppenweise unter Schlägen um einen Baum herumgetrieben. Hieran
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Im November 1938 wurden im Zuge der sogenannten Rath-Aktion
größere Zahl jüdischer Bürger in das KZ Buchenwald eingeliefert. Diese
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weigerte, seine Kameraden dermaßen zu beleidigen, schlug ihm der Angeklagte nach heftigen Faustschlägen die eiserne Lagertür so an den Kopf,
daß er eine Gehirnerschütterung davontrug. Den besonders entkräfteten,
gerade aus dem Krankenbau
kommenden
Häftling Siegbert Katz schlug
Beide Häftlinge konnten sich nach
allein nicht mehr fortbewegen.
diesen furchtbaren Mißhandlungen
|
Der Angeklagte gehörte ferner zu den SS-Aufsehern, die die Häftlinge
beim Schleppen des Packlagers aus dem Steinbruch besonders heftig schikanierten. Mit der „Begründung“, sie hätten zu kleine Steine mit sich
geführt, schlugen sie so auf die Häftlinge ein, daß eine Anzahl blutüber-
strömt zu Boden stürzte und danach fortgetragen werden mußte.
Der Zeuge K. konnte Anfang 1942 beobachten, wie SS-Angehörige, un-
ter ihnen der Angeklagte, einen Häftling unter Schlägen zwangen, einen
schweren Stein solange im Laufschritt zu schleppen, bis der Häftling voll-
kommen entkräftet zu Boden fiel.
In wieviel Fällen insgesamt der Angeklagte während
tätigkeit Häftlinge
mißhandelte,
ist nicht mehr
seiner Aufseher-
feststellbar. Die
Zeugen
führten eine Reihe weiterer Beispiele an. Der Angeklagte erklärte dazu:
„Es können Hunderte von Fällen gewesen sein, Aber wie gesagt, kann ich
dies heute auf Grund der Vielzahl der von mir begangenen Verbrechen
nicht mehr wiedergeben.“
Eine der grausamsten Torturen, denen die Insassen der KZ ausgesetzt
waren, war die Auspeitschung.
Selbst bei kleinsten Verstößen kam
sie
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Ein Freund des Zeugen K., der Häftling W., wurde mit einem weiteren
Häftling ohne jeden Grund vom Angeklagten dermaßen mißhandelt, daß
sie in die Krankenstation eingeliefert. werden mußten. Beide standen in
der Nähe der „Goethe-Eiche“, etwa 10 m entfernt von der Wäscherei und
sprachen über die Verlegung von Kabeln in den Heizkanälen. In diesem
Augenblick stürzte der Angeklagte herbei, schlug mit einem Knüppel auf
sie ein, bis sie zu Boden fielen, um dann auf ihnen herumzutrampeln.
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er nach übler Beschimpfung ohne jeden Grund zu Boden. Danadı ging er
seiner Wege, ohne sich um den Mißhandelten zu kümmern.