bei einem Fluchtversuch wieder eingefangen wurden, im Arrest so grau... : W sam, daß sie sich aus Verzweiflung und Furcht vor weiteren Martern in... % > ‘ ihren Zellen erhängten. Als Führer von Arbeitskommandos war der Angeklagte ständig hes:h strebt, die Häftlinge der Kommandos durch die vielfältigsten Arten von 1% “ Mißhandlungen und sonstigen Quälereien, hauptsächlich aber durch Stokschläge zu höheren Arbeitsleistungen anzutreiben. Häufig meldete er aus “ nichtigen Anlässen Häftlinge an die Lagerleitung zur Bestrafung, dieiin u. der Regel auf einem Prügelbock vollzogen wurde. . Aber auch in anderer Hinsicht waren die Arbeitskommandos sowohl im x KZ Lichtenburg wie audı im KZ Buchenwald den Grausamkeiten des An- | geklagten ausgesetzt. Als das sogenannte Elb-Kommando des KZ Lichten- . burg, dessen Führer damals der Angeklagte war, einmal vorzeitig ins La-: ger zurückkehren sollte, zwang er die erschöpften Häftlinge durch brutales Schlagen zum Laufschritt. Auf diejenigen Häftlinge, die überdies noc : | :. einen schweren Wagen mit sich schleppen mußten, schlug er vor allem ein. Besonders berüchtigt war der Angeklagte in Buchenwald als Führer. des Arbeitskommandos „SS-Siedlung Kleinobringen“. Von diesem Kom- mando wurde eine selbst für das KZ-System außergewöhnliche Arbeits- er leistung verlangt, weil die SS-Angehörigen möglichst schnell in ihre Woh-.... nungen einziehen wollten. Schon bei der Arbeitseinteilung schlug der An- geklagte auf die Häftlinge ein und setzte sein Treiben dann während des . & ganzen 10- bis l6stündigen Arbeitstages fort. Unter diesen Bedingungen : blieb es nicht aus, daß die Häftlinge dieses Kommandos bald die Grenze ihres physischen Leistungsvermögens erreichten und abends oftmals Kame- raden ins Lager zurücktragen mußten, die vor Erschöpfung und auf Grund : der vom Angeklagten erhaltenen Schläge nicht mehr imstande waren, sich allein zu bewegen oder sogar bewußtlos waren. Ein Häftling öffnete _ sich wegen der unausgesetzten Schikanen, denen er in diesem Kommando ausgesetzt war, die Pulsadern. Nachdem der Angeklagte im November 1938 im KZ Bahasa Bi ae Wäschereikommando übernommen hatte, pflegte er von der Wäscherei den gegenüberliegenden Platz vor der Häftlingsküche zu beobachten und. solchen Häftlingen aufzulauern, die ausgehungert infolge der völlig unzureichenden Ernährung Speisereste aus den Abfalltonnen entnahmen oder eine herumliegende Kartoffel aufhoben. Sie wurden von ihm mit Stockschlägen und Fußtritten bedacht. Er schlug aber auch auf Essenund Kaffeeholer ein oder trieb sie um den Küchenblock herum, bis sie zusammenbrachen. Dann kam es vor, daß er sich auf den Hals seiner Opfer stellte. Ziel dieser Brutalitäten waren vor allem jüdische und sowje- tische Häftlinge. 122 E =

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