wi Be Eitae0 en a werden, daß sich der Angeklagte regelmäßig auf den Aufruf zum Lager-. re E F tor und später, oftmals gemeinsam mit dem SS-Aufseher Taufratshofer,. zur Mordstätte begab. Die Zeugen Th. und Ku. sahen Transporte sowjeti-' #} a j E scher Kriegsgefangener vor dem Pferdestall stehen. Auch konnten der #i Zeuge Th. ebenso wie die Zeugen W., S. und K. als Häftlingshandwerker: 5} die Einrichtung der Mordstätte, vor allem die „Genickschußanlage* be I: obachten. Schon nach den ersten Mordaktionen mußte der Zeuge K. unter‘ es Blut gruss u er . Ne Da Se noch einige Male, konnte er die gesamte: ij des Angeklagten als Empfänger von Sonderrationen für die Teilnahme. ‘ am Mordkommando verzeichnet war. Außerdem gab er dem Angeklagten. die Sonderrationen oftmals persönlich aus. Der Zeuge P. stellte als im - a NRZ später Wäschereikommando beschäftigter Häftling fest, daß nach Tätigwerden des Kommandos 99 blutbespritzte Arztkittel der Wäscherei zur Reinigung ange liefert wurden. Auch brüstete sich der Angeklagte dem Zeugen gegenüber fi} $) BE # 1 am Tage nach den Mordaktionen wiederholt damit, daß er am Tage zuvor: “ „Schweineschlachten“ bzw. „Schlachtfest“ gehabt habe. Mehrfach kam es ie, £ vor, daß der Angeklagte nach dem Morden blutbefleckte Kleider brachte, : ni die dann ein bestimmter Häftling reinigen mußte. Schließlich gelangten- ade _ die Uniformen der Ermordeten, teils in der Kragengegend blutverkrastet, .. ebenfalls in die Wäscherei zur Reinigung. Dabei handelte es sich Hanpy a sächlich um Uniformen sowjetischer Offiziere. u Auf Grund der systematisch angestellten Beobachtungen gelang. es der —— Widerstandsbewegung auch, den Umfang der Untaten des Kommandos 9 festzustellen. Grundlage dafür war neben den Beobachtungen des Zeugen u. Per = vam W. als Betreuer des SS-Senders und Feruschreibers die Zählung der in. die Wäscherei bzw. Desinfektion eingelieferten Uniformstücke, für die: kein Ersatz geliefert zu werden brauchte. Zur Kontrolle wurden ferner - Pe s “ ; ae die aufgefundenen en * im Stamm-Lager u: durch. a wo |} genannte Pendelbuch des Stabsscharführers einzusehen, in dem der Name... #} eh ee en. Wie Leichenwagen am Krematorium stehen. Der Zeuge W., der im Arbeits kommando Kommandanturbereich tätig war, hatte Gelegenheit, das so-. bo: vu A reinigen. Einrichtung und ihre Aufgabe erkennen. Der Zeuge K. sah auch den N: wo. a ii Aufsicht eines SS-Mannes im Pferdestall die Abflußrinne von geronnenem: Dee -| PR Sc ee ee | | { StALAG-Marken der Toten, die jeder Kriegsgefangene erhielt, gezählt. Diese Kontrolle Der Angeklagte ist geständig, als SS-Aufseher Fällen Häftlinge der Konzentrationslager ee Ze | führte der Zeuge d. ir “ in einer Vielzahl von. Lichtenburg und Buchenwald : geschlagen, mit Füßen getreten oder in sonstiger Weise mißhandelt zu: haben, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Häftlinge an den Folgen. BE E der Mißhandlungen starben oder nicht. In gleicher Weise hat er einge- standen, Häftlinge der Bestrafung zugeführt, eine Vielzahl von ihnen . auf dem Bock ausgepeitscht und an den Baum gehängt zu haben. Er ist‘ ferner geständig, in dem festgestellten Umfang an den Verbrechen ‚des \. 130 g

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