an Te © : 2 £ H | | fanglager zugeführt. Unterwegs wurden sie von den SS-Leuten, darunter ' auch von dem Angeklagten, durch Fußtritte und Schläge mißhandelt. Auch diese Personen wurden danadı ausnahmslos von dem Mordkommando der S5-Division getötet. U. nu en Der Angeklagte war im Rahmen seiner Einheit an der Ergreifung und Überführung soldıer Männer, Frauen, Kinder und Greise beteiligt, obwohl er genau wußte, daß sie ebenso wie die „partisanenverdächtigen Personen“ ausnahmslos durch das ErschieBungskommando mehr erinnerlich ist ihm und ermordet wurden. Nicht auch in anderer Weise nicht feststellbar, an wievielen derartigen Einsätzen er sich‘beteiligt und wieviele Personen er auf diese Weise der Ermordung zugeführt hat. Von der SS-Führung wurde er für seine Untaten wiederum ausgezeichnet, diesmal mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse, 7. 4A Über die persönliche Entwicklung des Angeklagten, über den Umfang, . die Aufgaben und Methoden des faschistischen KZ-Systems, über die Rolle des Angeklagten in diesem System hat das Oberste Gericht zahlreiche UdSSR, der CSSR, Österreich und Sch., St, M,R., S., F., So, L, T., und seine verbrecherischen Handlungen Zeugen vernommen. Dies waren aus der der DDR die Zeugen Si, K., R., E,,M., Me., H., L., Ku., Rei., Kö,, D., W., Ö., P. und Wa. Ferner hat das Oberste Gericht die Sachverständigen Prof. Dr. B. und Dr. K. vernommen sowie zahlreiche Dokumente und Schrift- stücke über das KZ- und SS-System verlesen. Aus den Akten des Land- gerichts B. in der Strafsache Wilhelm Bork ergaben sich bestätigende Fest- stellungen über die Ermordung Die von den Zeugen des Arbeiters R. bekundeten Wahrnehmungen betreffen Grausam- keiten, die ihnen der Angeklagte entweder als SS-Aufseher selbst zugefügt bat, oder solche, die wegen ihres besonders verbrecherischen Charakters auch in Einzelheiten in ihrem Gedächtnis haften geblieben sind. Ihre Aus- = ‘tagen stimmen untereinander im wesentlichen überein. An der Unvorein- genommenheit aller Zeugenaussagen bestehen keine Zweifel. Das gleiche trifft zu auf die Gutachten der Sachverständigen Prof. Dr. B. und Dr. K. Für die Genauigkeit der Zeugenaussagen ist von besonderer Bedeutung, daß die Widerstandsbewegung der Häftlinge im KZ Buchenwald im Interesse einer späteren umfassenden Aufdeckung der Verbrechen des Faschismus, seiner Nutznießer und seiner Handlanger sowie der Entlarvung der Täter planmäßig organisierte Beobachtungen anstellte und auswe rtete. . Diese Beobachtungen erstreckten sich auch auf die Verbrechen des Kom- mandos 99, So war zum Beispiel schon bald der Aufruf „Kommand o 99 aus Tor“ für die im Lager befindlichen Häftlinge Anlaß zur Beobachtung, wer diesem Aufruf folgte. Von einer Anzahl Zeugen konnte beoba chtet 9 Entscheidungen in Strafsachen | u | \ a 129 _

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