bei der Rechtsanwaltskammer L ein: Rechtsanwalt F betreibe seit Jahren eine Hetzjagd
gegen sie; er bezichhge sie der Lüge und des Betruges; er beleidige und verleumde sie in
fast jedem seiner SchriXsätze. Rechtsanwalt F erwiderte in seiner Stellungnahme
vom 29.07.2011 an die Rechtsanwaltskammer L u. a. Folgendes: „Ob Frau Q-C Jüdin
und/oder Türkin ist, ist hier nicht bekannt und nicht von Interesse. Der Unterzeichner
beabsichhgt nicht, sich von Frau Q-C bekochen zu lassen. Die ,türkische Karte’ spielt sie in
ihrem Schreiben an die Rechtsanwaltskammer vom 21. Juli 2011 zum ersten Mal. Die
,jüdische Karte’ spielte sie erstmals mit SchriXsatz vom 27. Juni 2011 an das Amtsgericht
T. Bis dato spielte sie immer nur die Karte der Schwerbehinderten, behauptete
,in psychiatrischer Betreuung’ zu sein und versuchte hierdurch, ihrer
zeugenschaXlichen Vernehmung durch das Amtsgericht T zu entgehen.“ (...) Wenn eine
Powerfrau mit sechs Jobs, kickboxend und in New York Marathon laufend aufgrund ihrer
angeblichen Schwerbehinderung gehindert sein will, eine zeugenschaXliche Aussage vor dem
Amtsgericht T zu machen und einen Bescheid vorlegt, aus dem sich ergibt, dass ihr
Arbeitgeber für sie einen monatlichen,Minderleistungszuschuss’ abgreiX, kommt das dem
Unterzeichner ,spanisch’ vor (Frau Q-C: Sollten Sie einen spanischen 8 Freund haben oder
sollte ‘spanisch’ ihre Lieblingsposihon sein. Ich wusste das nicht, das ist keine entsprechende
Anspielung. Es handelt sich lediglich um eine umgangssprachliche Formulierung).“ (...) So war
es dann auch. Es stellte sich heraus, dass Frau Q-C fiJer ist als wir alle und ihre angebliche
Behinderung ‘getürkt’ sein dürXe (sorry, Umgangssprache).“ Mit der Äußerung, Frau Q-C
habe die „türkische Karte gespielt“, bezieht sich der Angeschuldigte auf die Eingabe der
Zeugin Q-C vom 21.07.2011 an die Rechtsanwaltskammer L, in welcher sie sich beschwert,
dass Rechtsanwalt F ihr AJest als „getürkt“ bezeichnete. Mit der Äußerung auf ihren
jüdischen Glauben bezieht sich Rechtsanwalt F darauf, dass die Zeugin am 27.06.2011 an das
AG T schrieb: „Wir (die Schwerbehinderten) sind alle Lügner, Betrüger und tun nur so, als
wären wir krank. Besonders gilt das natürlich für jüdische Schwerbehinderte wie mich!“ Die
StaatsanwaltschaX C1 leitete gegen Rechtsanwalt F im Hinblick auf das
hier verfahrensgegenständliche Schreiben vom 29.07.2011 ein
strafrechtliches ErmiJlungsverfahren ein, das sie sodann vorläufig gem. § 154 StPO
einstellte. Weiter wurde wegen eines anderen Schreibens vom 05.08.2011 ein
ErmiJlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet (StA C1 80 Ds 100 Js
180/11-99/13). Die Eröffnung der unter Beschränkung gem. § 154 StPO erhobenen Anklage