Nr. Gemälde Ausgez. Möglicher Differenz- Betrag Verkaufswert Betrag DM 4320,- DM 6000,- DM 1680,- Versteiger-ungserlös L. D 40/31,5 185. DM 4800,Heil. Hieronymus Das Landgericht Düsseldorf ging bei seiner Entscheidung unter anderem von folgendem Tatbestand aus: 8 „Der am 18.4.1904 in N geborene Kläger ist Jude. Er war Inhaber der Gemäldegalerie T2 in E. Im Sommer 1937 wurde ihm aus Verfolgungsgründen untersagt, seine Kunsthandlung weiter zu betreiben. Er ließ deshalb am 13.11.1937 den größten Teil der Bilder seiner Galerie durch das Kunsthaus M in L versteigern. Nach seiner Erinnerung betrug der Versteigerungserlös nach Abzug der Unkosten 55.000,- RM (Blatt 46 der Entschädigungsakte). …“ 9 Gegen die vorgenannte Entscheidung legte der Erblasser kein Rechtsmittel ein. Hinsichtlich des mit dem Klageantrag zu 2) geltend gemachten und durch das Teilurteil nicht beschiedenen Steuerschadens schlossen das Land Nordrhein-Westfalen und der Erblasser am 11. Oktober 1965 einen Vergleich, durch welchen sich das genannte Land zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 6.300 DM und zur Übernahme von 3/5 der außergerichtlichen Kosten des Erblassers verpflichtete. 10 Im Jahr 2000 schließlich bot die Beklagte zu 1) das nämliche Gemälde erneut in einer Auktion an. Im Katalog der Versteigerung vom 20. Mai 2000 heißt es zur Provenienz: 11 „Privatsammlung, C (1933); Galerie T2, E; 392. M Auktion L, 13.11.1937, Lot 185 (die Bestände der Galerie T2, E); rheinische Privatsammlung; A.“ 12 Am 18.05.2000 ließ die Beklagte zu 1) auf Nachfrage der Klägerin per Fax (Anlage K 4, Blatt 15 der Akte) unter anderem Folgendes erklären: 13 „The provenance and history oft the painting is clean. We sold it 1937 (Die Bestände der Galerie T2, E) to a collector in the Rhine area (near L).“ 14 Als die Klägerin um eine Bestätigung bat, dass das Art Loss Register konsultiert worden war und es kein Problem hinsichtlich Diebstahls, Konfiszierung oder Zwangsverkauf gebe, ließ der Beklagte zu 2) mitteilen, das Art Loss Register kontrolliere den Katalog. Das Art Loss Register ist die weltweit größte Datenbank verlorener und gestohlener Kunstwerke. Vor diesem Hintergrund ersteigerte die Klägerin das Gemälde zu einem Gebot von 100.000 DM zuzüglich 16.000 DM Aufgeld und ließ es am 31. Mai 2000 nach New York transportieren. Als die Zeitung „New York Times“ im April 2009 einen Beitrag über die Restitution eines anderen Gemäldes veröffentlichte, das sich ebenfalls im Eigentum der Galerie T2 befunden hatte und im Jahr 1937 in derselben Auktion wie das streitgegenständliche Bild versteigert worden war, stellte die Klägerin Nachforschungen an und kontaktierte das Art Loss Register. Hierbei erfuhr sie, dass das von ihr ersteigerte Gemälde seit dem Jahr 2004 als vom NS-Regime gestohlen gemeldet ist. Der nachfolgend kontaktierte Leiter des „T Restitution Project“, welches sich um die Wiederbeschaffung der zwangsverkauften Kunstwerke des Erblassers bemüht, bestätigte, dass das Gemälde 1937 15

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