Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1756/21
Datum:
27.01.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1756/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0127.1B1756.21.00
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 23 L 1476/21
Schlagworte:
fristlose Entlassung Wohlverhaltenspflicht außerdienstliches
Verhalten ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung
Nachahmungsgefahr Gruppenchat Messenger Bilder
rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen Inhalts
Thumbnail Cache-Datei gefälschtes Rezept Betrug
Urkundenfälschung Unschuldsvermutung Verhältnis der
Entlassung zu einem Disziplinarverfahren
Normen:
SG §55 Abs.5; SG §17 Abs.2; SG §8; StGB §263; StGB §267;
EMRK Art.6 Abs.2
Leitsätze:
Einzelfall einer fristlosen Entlassung (§ 55 Abs. 5 SG) eines
Soldaten auf Zeit, der über einen längeren Zeitraum an zumindest
zwei Gruppenchats mit rassistischen, antisemitischen und
rechtsextremen Inhalten teilgenommen hat und sich mit
gefälschten Rezepten in mehreren Apotheken
verschreibungspflichtige Medikamente verschafft hat.
Tenor:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf
7.513,61 Euro festgesetzt.
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