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BGH, Urteil vom 02.03.1972 – IX ZR 264/68LG Berlin; KG03.09.1968
BeckRS 1972, 31373805
BGH, Urteil vom 02.03.1972 – IX ZR 264/68LG Berlin; KG03.09.1968
Titel:
BGH: Urteil vom 02.03.1972 - IX ZR 264/68
Normenketten:
Art. III Nr. 4 Abs. 1 BEG-SchlußG
§ 86 Abs. 2 BEG
§ 86 Abs. 4 BEG
Amtlicher Leitsatz:
Die Witwe eines vor dem 1. Oktober 1953 verstorbenen berufsgeschädigten Verfolgten kann
die Rente nach §86 Abs. 2, 4 BEG auch wählen, wenn die Kapitalentschädigung für den
Berufsschaden des Ehemannes nach Landesrecht zuerkannt worden ist. Voraussetzung ist
jedoch, daß der Anspruch auf Kapitalentschädigung auch nach den Vorschriften des BEG
begründet ist. Einer Oberleitung des Anspruchs nach §§234, 235 BEG bedurfte es nicht.
Rechtskraft:
rechtskräftig
Verkündet am 2. März 1972
, Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Text1
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 2. März 1972 unter
Mitwirkung der Bundesrichter Wüstenberg, von der Mühlen, Zorn, Henkel und Fuchs
für Recht erkannt:
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom
3. September 1968 wird zurückgewiesen.
Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei; die außergerichtlichen Kosten trägt der
Beklagte.
Von Rechts wegen
Die 1898 geborene Klägerin ist die Witwe und Alleinerbin des 1878 geborenen und am 29.
Dezember 1943 verstorbenen jüdischen Rechtsanwalts und Notars
Diesem wurden
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