0 - Quelle: beck-online DIE DATENBANK
Diese Überlegungen sind der Ausgangspunkt für die richtige Beurteilung solcher Fälle, in denen die
Unterstützung von Juden anstößigem Gewinnstreben der "arischen" Beteiligten entsprang. Wurde
gegen solche Personen vorgegangen, weil sie einen rechtswidrigen, sozialethisch zu mißbilligenden
Vermögensvorteil erstrebten, so liegt keine Verfolgung aus Gründen der Hasse vor. Die gegen das
rechtlich geschützte Vermögen gerichtete Tat war dann der Grund für die gegen den Täter
verhängten Maßnahmen.
Dagegen muß eine Verfolgung aus Gründen der Rasse angenommen werden, wenn nicht die
Verletzung der erwähnten Rechtsgüter, sondern die Verbindung zu Juden ausschlaggebend oder
wenigstens mitbestimmend war für das Eingreifen der Machthaber oder für Art und Schwere der
gewählten Sanktionen.
c)
Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts wurde der Ehemann der Klägerin wegen seiner
Verbindungen zu Juden seiner Freiheit beraubt. Bei dieser Sachlage hatte das Berufungsgericht
keinen Anlaß, der Frage nachzugehen, in welchen Fällen Juden die Auswanderung nicht gelang, weil
die Visa für Ha. nicht benutzt werden konnten, um Transitvisa nach anderen Ländern zu
bekommen. Ob und in welchen Fällen der Ehemann der Klägerin solche Möglichkeiten in Kauf nahm
und sich trotzdem seine dann wertlose Mitwirkung bezahlen ließ, also Betrug beging, bedurfte
entgegen der Meinung der Revision keiner weiteren Aufklärung, da der Ehemann der Klägerin nicht
wegen dieses Verhaltens verfolgt worden ist.
3.
Nach alledem wurde der Ehemann der Klägerin aus einem Verfolgungsgrund des §1 BEG der
Freiheit beraubt. Für die Zeit seiner Inhaftierung steht der Klägerin eine Haftentschädigung gemäß
§§43 Abs. 1 Satz 1, 45, 46 Abs. 2 BEG in der vom Berufungsgericht erkannten Höhe zu. Die
Revision muß daher mit der Kostenfolge des §225 Abs. 1, §209 Abs. 1 BEG, §97 Abs. 1 ZPO
zurückgewiesen werden.
Zitiervorschlag:
BGH Urt. v. 22.4.1960 – IV ZR 197/59, BeckRS 1960, 31382498
http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1960-N-31382498
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3/16/2022