- Quelle: beck-online DIE DATENBANK
würde der Verstoß gegen die allgemeine Erfahrung keine Rechtsfrage von grundsätzlicher
Bedeutung aufwerfen (§219 Abs. 2 Nr. 1 BEG).
Schließlich hat weder der Sachverständige noch der Berufungsrichter "zugegeben, daß das
Verfolgungsgeschehen bei dem Nervenleiden des Klägers eine Rolle gespielt haben muß". Einen
prozentualen Anteil der Verfolgung an dem ganzen Nervenleiden konnten sie von ihren Standpunkt
aus nicht festlagen.
Zitiervorschlag:
BGH Beschl. v. 7.12.1972 – IX ZB 7/70, BeckRS 1972, 31381785
http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1972-N-31381785
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