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Zur Durchführung einer solchen Erziehung, die einem angeblich ausschließlich von der Sache
und vom Fach her orientierten Unterricht aufs schärfste widersprechen mußte, bestimmte der im
Einvernehmen mit dem rassepolitischen Amt der NSDAP herausgegebene - Erlaß des Reichsund Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 15. Januar 1935
über Vererbungslehre und Rassekunde im Unterricht <Min.Blatt S. 43>, wie die
nationalsozialistische Rasselehre für alle Unterrichtsfächer fruchtbar zu machen, also nicht nur
als Spezialfach behandelt, sondern auch in Erdkunde, Geschichte, im Deutsch- Unterricht,
endlich aber auch besonders im "Kunstunterricht", im "Singen" und im "Zeichenunterricht"
berücksichtigt werden könne und müsse <hinsichtlich des Zeichenunterrichts vgl. insbesondere
auch den Erlaß des bremischen Senators für das Bildungswesen vom 31. März 1936- MinBlatt
S. 407 ->. Es sollte "die nationalsozialistische Weltanschauung . . . nicht Gegenstand oder
Anwendungsgebiet des Unterrichts, sondern sein Fundament" sein <Erlaß des Reichsministers
für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 29. Januar 1938 über "Erziehung und
Unterricht an der höheren Schule" - MinBlatt S. 47 ff. <51> ->.
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Dieser nationalsozialistischen "Ausrichtung" des Unterrichts diente im einzelnen eine Reihe von
Maßnahmen, wie etwa die Errichtung der "Reichsprüfstelle für Klassenlesestoffe und Lehrmittel
der höheren Schulen" <Erlaß des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung
vom 17. August 1938 MinBlatt S. 393 ->, die "alle Klassenlesestoffe, Quellen und
Nachrichtenhefte" für den Unterricht an höheren Schulen, "alle Lehrmittel für Deutsch,
Geschichte <einschließlich Vorgeschichte>, Erdkunde, Erblehre und Rassenkunde", sowie "alle
Lehrmittel der übrigen Fachgebiete, soweit sie der nationalpolitischen Auswertung und
Vertiefung des Unterrichts dienen" könnten, zu prüfen hatte. Ohne ihre Vorprüfung durften
Lesestoffe und Lehrmittel nicht benutzt werden. <Vgl. auch den Erlaß des Badischen Ministers
des Kultus, des Unterrichts und der Justiz vom 25. August 1934 -- B 37366 - und des Reichsund Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 8. Februar 1936 MinBlatt S. 93 -- über das Verbot von Lehrbüchern der Geschichte; ferner die Erlasse des
Badischen Ministers für Kultus und Unterricht vom 24. Juli 1937 - B 30340 an das
Erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg oder vom 29. November 1937 - B 45544 - an den
Evangelischen Oberkirchenrat und das Erzbischöfliche Ordinariat über den Unterricht in der
biblischen Geschichte, insbesondere wegen der Behandlung des Alten Testaments im
Religionsunterricht, mit dem Hinweis darauf, daß "ein derartiger alttestamentarischer Unterricht
im Widerspruch mit der auf Volkstum und Rasse gegründeten völkischen Weltanschauung"
stehe.>
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Es bedarf kaum der Betonung, daß selbstverständlich auch die nationalsozialistische Ausbildung
und Betätigung der Lehrer mit Nachdruck verlangt und gefördert wurde. <Vgl. etwa Erlaß des
Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 10. Juni 1936 über den
"Pflichtenkreis der Lehrer <Lehrerinnen> und Erzieher <Erzieherinnen> im
nationalsozialistischen Staat" MinBlatt S. 344 -; Studienordnung für das Lehramt an
Volksschulen vom 26. Oktober 1938 - MinBlatt S. 492-; Ordnung der 2. Prüfung für das Lehramt
an Volksschulen vom 29. Januar 1940 - MinBlatt S. 126 -; Ordnung der 1. Prüfung für das
Lehramt an Volksschulen, für die Teilnehmer an Schulhelfer-Abschlußlehrgängen vom 17. April
1942 -- MinBlatt S. 155 -; Erlaß über die Auswahl und Einberufung der Anwärter für den
Schulaufsichtsdienst vom 26. Februar 1936 - MinBlatt S. 138 -; Richtlinien für die Erteilung von
Unterrichtserlaubnisscheinen und Privatschul-Konzessionen vom 15. Oktober 1936 - Min.Blatt
S. 466 -.>
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Sofern Verstöße von Lehrern gegen die nationalsozialistischen Unterrichtsgrundsätze bekannt
wurden, hatte dies disziplinarische Maßnahmen zur Folge. <Vgl. etwa Erlaß des Badischen
Ministers für Kultus und Unterricht vom 29. Dezember 1939 B 44118 - gegen Professor P. an
einer Schule in O., der den Geschichtsunterricht nicht so gestaltet habe, "daß ein unbedingtes
Vertrauen zur Führung" entstehen müsse, oder Erlaß des Badischen Ministers für Kultus und
Unterricht vom 2. Juni 1936 -E 6321 -, mit dem einem Vikar die Befugnis zur Erteilung von
Religionsunterricht entzogen wurde, weil er betont hatte, daß das Sterilisationsgesetz "für das
deutsche Volk ein Unsegen" sei.> Ähnliche Maßnahmen gegen einzelne Lehrer ergeben sich
aus den Akten der Unterrichtsverwaltungen der deutschen Länder in zahlreichen Fällen.
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