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Gerichtsentscheidungen (/) Entscheidung
Entscheidung 18 Ds 356 Js 34867/15 (368/15)
Metadaten
Gericht
Aktenzeichen
Dokumententyp
AG Oranienburg
Entscheidungsdatum
18 Ds 356 Js 34867/15 (368/15)
Urteil
22.12.2015
ECLI
Verfahrensgang
-
Normen
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von
sechs Monaten
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften
§ 130 Abs. 3 StGB
Gründe
1 von 3
I.
Der Angeklagte ist ledig, zu seinen übrigen persönlichen Verhältnissen hat er keine Angaben gemacht.
Strafrechtlich ist der Angeklagte bislang in Erscheinung getreten wie folgt:
1.
Am 02.12.2013 verurteilte ihn das Amtsgericht Bernau wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 €.
29.08.23, 17:35