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sind in einem künftigen Revisionsverfahren keine weiteren Ausführungen zu Rechtsfragen zu
erwarten.
2.
Nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO kann die Revision nicht zugelassen werden, weil die Beschwerde
nicht dargelegt hat, daß die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von einer Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht. Durch den erwähnten
Beschluß vom 20. Januar 1970 - BVerwG III B 113.69 - ist klargestellt, daß in dem Urteil vom 24.
Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - nicht die Auffassung vertreten worden ist, die
Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG könnten ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum
ersetzen.
3.
Schließlich darf die Revision auch nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugelassen werden; denn in
der Beschwerdeschrift ist kein Mangel des gerichtlichen Verfahrens aufgezeigt worden, auf dem die
angefochtene Entscheidung beruhen kann. Entgegen der Ansicht der Beschwerde liegt in der
Ablehnung des Vertagungsantrages kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung des
rechtlichen Gehörs. Das Verwaltungsgericht hat den Artikel von Dr. Mayer Ebner "Das Judentum in
Rumänien" als offenkundige, weil jedem Interessierten zugängliche Tatsache (§ 291 ZPO) in den
Prozeß eingeführt und nach dem Terminsprotokoll mit den Beteiligten erörtert. Damit hat das
Verwaltungsgericht seiner prozessualen Pflicht genügt. Wenn das Verwaltungsgericht eine bisher
unbekannte Kommentarstelle aufgefunden und mit den Beteiligten erörtert hätte, würde dies kein
erheblicher Grund für eine Vertagung gewesen sein. Ebenso verhält es sich im vorliegenden Fall mit
dem aufgefundenen Artikel von Dr. Mayer Ebner. Mit der Verfahrensrüge, auf die die Klägerin die
Nichtzulassungsbeschwerde in ihrem Schriftsatz vom 25. März 1970 "konzentriert" hat, muß sie
somit scheitern.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO. Der Wert des Streitgegenstandes ist
festgesetzt worden nach § 189 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 74 BVerwGG.
Zitiervorschlag:
BVerwG Beschl. v. 7.8.1970 – III B 7.70, BeckRS 1970, 31278225
http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31278225
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5/20/2022