semitischen Äußerungen
tigen,
besonders hervor. Man
daß der Antisemitismus,
der Haß
gegen
muß
sich vergegenwär-
Juden
als Menschen, als
„Rasse“, durch den Nationalsozialismus ungeheuerliche
Steigerungen erfahren
in
nn
art
ET
En Ka
e
konnte.
Er wurde
vom
Nationalsozialismus
als hauptsächlichs
tes
Mittel zur Barbarisierung des deutschen Volkes benutzt
. Deutsche Men.
schen sollten
sich, mit ihm behaftet, die verbrecherische Auffas
sung aneignen, daß es Völker oder Rassen gäbe, die
dem deutschen Volke
„rassisch“ nicht nur nicht ebenbürtig, sondern auch
nicht wert zu leben
seien, desbalb unterworfen, unterdrückt und ausgebeutet,
auch selbst ver- :
nicıtet werden
von
könnten.
antidemokratischen
Antisemitismus
Kräften
war,
als Mittel
nachdem
reaktionärer
er schon
Politik
früher
benützt
worden war — wie zum Beispiel Antimarxismus —,
eines der Haupttlıemen der nationalsozialistischen Propaganda und als solche
eine Hauptstütze
der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Diese
Ideologie der
Barbarei im schlimmsten Sinne, die von den deutsch
en Faschisten nicht
aur propagiert, sondern gegen Juden in die Tat umgese
tzt wurde, hat :'
unter anderem zu dem Ergebnis geführt, daß Millio
nen Menschen als
Juden gemordet wurden. Die reaktionären imperialistisc
hen Kräfte gestatten nunmehr, daß heute wieder auf diese übelste
, aber grundlegende
barbarische
Ideologie
nichten, zurückgegriffen
der
Berechtigung,
wird,
daß
Menschen
sich weiter
daran
als Juden
zu
die Ideologie
ver...
der:
Berechtigung der Vernichtung von Menschen überhaupt
und von ganzen
Völkern als „minderwertig* gegenüber der „arischen“ oder
sonst „höher-
stehenden Rasse“ entwickeln kann. So ermöglichen sie
es, die Völker neu
zu barbarisieren, sie wieder zu befähigen, den Weg
des Faschismus, des
verbrecherischen Versuches der Niederwerfung der
demokratischen Länder und Völker zu beschreiten.
Jede Äußer
ung des Antisemitismus ist daher eine besonders
bezeichnende Bekundung von Rassenhaß. Hierbei kommt es
keineswegs darauf
an, ob Menschen, die Juden sind oder als solche
betrachtet werden, in
ihrer Gesamtheit oder einzelne Gruppen von ihnen
im Sinne der Wissenschaft als Rasse anzusehen wären; wird gegen sie auch
nur als vermeint-
liche Rasse gehetzt
, Mißachtung oder Diskriminierung welcher Art
immer
bekundet, dann liegt Rassenhaß vor. Er trägt in
aller Regel der Fälle
Verbrechensschwere.
Er trägt
Rassenhetze
punktes
ganz
einen
besondere
selten,
des deutschen
Schwere
im
im
vorliegenden
allgemeinen
Faschismus,
der
nur
in
zeitweiligen
der
Fall,
Zeit
Besetz
in dem
des
die
Höhe-
ung sowjetischer Gebiete, vorgekommenen Grad angenommen
hat. Dieser Grad wird
durch die böswillige Erfindung des Angeklagten
verkörpert, er habe selbst
in Przemysl erlebt, daß eine jüdische Familie
deutsche Soldaten zu ermorden
versucht habe. Hier steigert sich die Bekundung des
Rassenhasses
292