2 Bo „eben den in der Antragsschri ft (Band VI Blatt 190 gr) 7 >00), A o jener 224 ff) berichten. Zeugen handelt jutmaßlich um Partisanen srraftäter. insbesondere „pänung- Sie verden, wenn glucht durften sie nicht ya a (Band Nach überwi A es gich ee oder st an „tisanen stehen außerhalb des eßen Zeugen auch genannten (Band VIIT Blatt B_ vıll Blatt a ’ y ern jedoch * drechtlich verurteilte ge den im Zweiten Aussa- er Weltkrieg ea jedoch nur ie entweder beim Kampf betroffen oder ergriffen und unmittelbar darauf als Kriegsmaßnahme gpschossen wurden oder wenn sie in einem Kriegs- oder Standgerichtsverfahren zum Tode verurteilt worden waren (BGHSt 22 104 ff)» Diese wirklichen geschuldi oder Voraussetzungen angeblichen lagen bei den Partisanen unter Exekutionen er des An- Leitung gten von Frühjahr bis Ende 1942 in der Umgebung von Personen befanden TgchernigoW nicht vor; die hingerichteten sich schon eine gewisse Zeit in Gefangenschaft und wurden zur Hinrichtungsstelzun Zweck der mMötung mit Lastkraftwagen frischer Tat betroffen le geschafft - waren also nicht auf sind gegen und reguläre Kriegs- oder Standgerichtsverfahren nicht behauptet - nicht sie - wie auch der Angeschuldigte Tötungen waren daher durchgeführt worden. Die genannten rechtswidrig. erkennen, ionen lassen jedoch nicht Die vorgenannten Exekut führungsart iven oder in ihrer Aus daß sie aus niedri gen Mot en Beals Mörder aqualifizierend unter den Angeschuldigten huldigten wo rden sind. Den Angesc gleitumständen durchgeführt senden Tötun- da die ihn nachzuwei können deshalb lediglich n rechtswimeintlich en Partisane ver r ode n che kli wir gen von hgewiesen werden, die lagsdelikte nA@ ärig erfolgten - Totsch indessen nicht ts strafrechtlich trit wegen Verjährungsein Sage

Select target paragraph3