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hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 28. Mai 2014
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Berlit,
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Fricke und
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Maidowski
beschlossen:
Auf die Beschwerden des Beklagten und der Beigeladenen wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
des Landes Sachsen-Anhalt über die Nichtzulassung der
Revision gegen sein Urteil vom 23. Oktober 2013 aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.