belogen, verraten und schließlich zermalmt nach einem erbitterten Kampfe, den zu verlieren wir
nicht verdient hatten."
In der Rede auf dem Dobrugk behauptet Remer, zur Zeit des Attentats am 20. Juli 1944 habe sich
die mittlere Ostfront zum Teil "auf Grund des Verrates in Auflösung" befunden; vier Tage vor der
Invasion habe man in der Normandie die Waffen aus den Bunkern ausgebaut, so daß am Tage der
Invasion Tausende deutscher Soldaten waffenlos den Angriffen des Feindes preisgegeben gewesen
seien. Auch Remers Broschüre "20. Juli 1944" (Urk. 111) will durch ähnliche Anspielungen neben
der persönlichen Rechtfertigung des Verfassers den Eindruck erwecken, daß durch die damaligen
Vorgänge der Verlust des Krieges mitverursacht worden sei.
In der Verhandlung hielten die Vorstandsmitglieder der SRP die Dolchstoßlüge nicht mehr aufrecht.
Entgegen dem Beweisergebnis leugnete Dr. Krüger, daß die SRP je behauptet habe, der Krieg sei
ausschließlich durch Verrat verloren worden. Er wies auf die in der Verhandlung überreichten
Nummern der "Information" hin, in deren Nr. 5 vom 20. Mai 1952 Graf Westarp einen Artikel unter
der Überschrift: "Verloren, bevor der erste Schuß fiel" veröffentlicht hat. Graf Westarp legt dort
dar, daß die Ziellosigkeit der Außenpolitik seit dem Sturz Bismarcks "die fast alleinige Ursache des
verlorenen Krieges war ... Auch der ganz ohne Zweifel während des 1. Weltkrieges getätigte
Landesverrat hat schließlich nicht den Kriegsausgang bestimmt, so verächtlich und verwerflich er
auch immer bleiben
* Hervorhebung im Original.
BVerfGE 2, 1 (23.10.1952 - 1 BvB 1/51)
56
wird." Über den zweiten Weltkrieg schreibt er: "Daß er verloren ging, und zwar wieder, bevor der
erste Schuß fiel, erweist die Richtungslosigkeit der Außenpolitik von 1937 bis 1939."
Diese Einlassung beweist aber nur, daß Vorstandsmitglieder der SRP die Dolchstoßlüge wider
besseres Wissen verbreiten ließen, um im Bewußtsein des Volkes die Verantwortung für
Deutschlands Schicksal von "ihrer großen Vorgängerin", der NSDAP, auf die Gegner des
Nationalsozialismus abzuwälzen.
g) Die gleiche Absicht wird verfolgt, wenn Redner der SRP in öffentlichen Versammlungen darauf
hinweisen, daß im Jahre 1945 nur die Wehrmacht und nicht die damalige Reichsregierung Dönitz
kapituliert habe und daß infolgedessen die Regierung Dönitz Rechtens noch im Amt sei. Die SRP hat
sich damit verteidigt, daß dieselbe Auffassung von bekannten Rechtslehrern und Historikern
vertreten werde. Das trifft jedoch nicht zu. In wissenschaftlichen Erörterungen ist die Tatsache, daß
nur die Wehrmacht und nicht die Regierung bedingungslos kapituliert hat, lediglich als Beweis für
die Kontinuität eines einheitlichen Deutschland gewertet worden. Die Alliierten haben danach die
Staatsgewalt in Deutschland kraft eigenen Okkupationsrechtes, nicht kraft Übertragung durch eine
deutsche Regierung ausgeübt; die Staatsgewalt der später neu gebildeten deutschen
Regierungsorgane beruht nicht auf einer Rückübertragung durch die Alliierten, sondern stellt
ursprüngliche deutsche Staatsgewalt dar, die mit dem Zurücktreten der Okkupationsgewalt wieder
frei geworden ist. Nirgends ist ernstlich behauptet worden, die Regierung Dönitz sei Rechtens noch
im Amt. Vielmehr geht man allgemein davon aus, daß sie niemals als rechtsmäßige deutsche
Regierung habe angesehen werden können. Das trifft zu. Von der rechtlichen Fragwürdigkeit aller
von Hitler als "Führer" in Anspruch genommenen Kompetenzen abgesehen, konnte er keinesfalls
durch einfachen Erlaß seinen Nachfolger bestimmen. Die von Dönitz in Anspruch genommene
Führergewalt ist auch nie zu einer tatsächlichen Staatsgewalt geworden, da die Dönitz-Regierung
nur in den wenigen Wochen der totalen
http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BVERFGE-B-2-S-1-N-1
33 von 47
1/31/2023