er in München, Hamburg und Berlin, legte das landwirtschaftliche Diplom-
examen ab und promovierte an der Berliner Universität über „Die land-
wirtschaftlichen Grundlagen des Landes Litauen“. Später promovierte er
ein zweites Mal, und zwar über „Die Landflucht in Deutschland und ihre
Bekämpfung
durch
agrarpolitische
Maßnahmen“.
Wegen
faschistischer:
Betätigung und schwerer Verbredien gegen die Menschlichkeit erkannte =
ihm
die
Humboldt-Universität
diesen
akademischen| Grad
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1959 ab.
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Der Angeklagte war schon in jungen Jahren Mitglied des ‚Freikorpe
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Oberland“, des „Deutsch-Völkischen Schutz- und Trutzbundes“ und der ..:..
Dientaik-ukulemircen Gildenschaft“. Seine Einstellung entsprach offen- =
sichtlich den Zielen dieser reaktionären, profaschistischen
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Sie führte ihn auch als „Zeitfreiwilligen“ zur „Schwarzen Reichswehr“,
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der er in den Jahren 1923 und 1924 jeweils fünf Monate diente.
Aus den im ehemaligen Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung .:::
und Volksbildung geführten Personalakten, mit denen diese Entwicklung
des Angeklagten an Hand der ausgefüllten Fragebogen nachgewiesen wird, :-
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Verbindung
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ergibt sich darüber hinaus, daß der Angeklagte bereits damals in enger ..:... Bi
zum
Hitlerfaschismus
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hat. Als Hitler. und
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Putschisten am 9. November 1923 zur Münchener Feldherrnhalle zogen,
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um die Weimarer Republik zu stürzen, marschierte der Angeklagte mit. .
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In dem von ihm ausgefüllten Fragebogen bezeichnete er diesen Putsch-
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vier Tage in Haft gewesen zu sein. Diese Tatsache hob er später, ala der
Hitlerfaschismus in Deutschland zur Macht gekommen war, iınmer beson-.
ders hervor. So schrieb der Angeklagte zum Beispiel am 10. Januar 1938
handschriftlich an das für ibn zuständige Erziehungsministerium: „Auf
Grund der Anordnung des Leiters des Amtes für den 8./9. November
1923... teile ich mit, daß ich Inhaber des Dauerausweises Nr. 419 zur Teilnahme an den Veranstaltungen des 8. und 9. November in der Hauptstadt der Bewegung bin.“
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versuch als „Münchener Erhebung‘ und gab an, wegen seiner Beteiligung ::: BJ}
Dieser grüne Dauerausweis, der dem Angeklagten wegen seiner Beteili-
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gezeichnet zu werden, den jene sogenannten „Alten Kämpfer“ erhielten, . ©
die an den ersten Putschaktionen der Nazipartei gegen den Weimarer =
Staat teilgenommen hatten. Auch nach dem Putschversuch vom 9. Novem-
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günstigungen den Trägern des faschistischen sogenannten Blutordens “.:
gleich. Der Angeklagte bemühte sich auch, mit dem „Blutorden“ selbst aus-
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gung an Hitlers Putschversuch zuerkannt wurde, berechtigte ihn nicht.
nur zur Teilnahme an den Feierlichkeiten, welche die Nazis alljährlich
aus Aulaß des 9. November 1923 veranstalteten und an denen er audı
regelmäßig teilnahm, sondern stellte ihn auch im Hinblick auf die besondere Betreuung durch das „Amt für den 8./9. November“ und andere Ver-
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