tar, deutscher auch der revanchistische und neofaschistisch orientierte „Bund Jugend des Ostens“, der etwa 150000 Mitglieder umfaßt. Von dieser politischen und organisatorischen schung, der Revanchistenverbände und Plattform seiner eigenen der Östfor- Stellung als ver- antwortlicher Politiker der Bundesrepublik aus betätigt sich der Angeklagte unter kaum verhohlener - Anknüpfung an seine bereits zur ideologischen Vorbereitung des hitlerfaschistishen Raubkrieges verfochtenen Thesen als einer der Haupteinpeitscher der Forderung nach „Wie- Ostens“, nach Revision dergewinnung des deutschen imperialistisch herrschaft, restaurierten. — :„Gesamteuropa” u der Oder-Neiße- Friedeusgrenze und darüber hinaus nach Schaffung eines „freien — d.h. unter o deutscher Vor- Eines seiner Hauptanliegen ist, diejenigen Menschen, deren Umsiedlung im Gefolge zweier blutiger Aggressionskriege des deutschen Imperialismus und Militarismus gegen seine östlichen Nachbarn zu einer historischen Notwendigkeit wurde, und insbesondere die Jugendlichen unter ihnen als eine selbständige soziale und politische Gruppierung zu erhalten und sie zu einem vom Revanchegeist und Haß getriebenen Stoßtrupp für einen abermaligen imperialistischen Raubkrieg zu formieren. Dem dient seine Propaganda gegen die „Einschmelzung“ und „Vermassung“ der Umsiedler, für die Erhaltung des „Heimkehrwillens“, für die Konzentration der Umsiedler an den Grenzen zur Deutschen Demokratischen Republik und CSR und ähnliche Forderungen. Dem dienen die von ihm in diesem Sinne betriebenen Maßnahmen der Bonner Regierung, durch die seit mehr als zehn Jahren Millionen von Menschen gehindert werden, eine neue Heimat und ein Leben in sozialer Sicherheit zu finden, und mit denen sie systematisch für einen erneuten Opfergang für die deutschen Monopolherren und Großgrundbesitzer psychologisch reif gemacht werden. Somit ist der Angeklagte heute wiederum der Exponent einer Politik, von der eine ernste Gefahr für den Frieden in Europa und in der Welt ausgeht. Er hat bewiesen, daß er nicht gewillt ist, sich von seinen im Dienste des Hitlerfaschismus begangenen Verbrechen abzukehren. Er ist deshalb für diese Verbrechen auch heute voll verantwortlich, und es gibt weder einen rechtlichen noch moralischen Grund, der ihn von dieser Verantwortung befreien könnte, | I. | Der Angeklagte ist der Sokn des Oberregierun srates und Direktors des Thüringer Oberversicherungsamtes OR OREEEEL und dessen Ehefrau ‚ geborene Müller. Vom Jahre 1911 an besuchte er drei Jahre die Vorschule, sodann neun Jahre das Gymnasium Bernhardinum in Meiningen. Dort legte er am 15. März 1923 die Reifeprüfung ab. Danach studierte ’ 69

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