Hauptverhandlung bekundete, wurde die „Ostforschung* immer mehr zu 2 einem wichtigen Bestandteil der Vorbereitung militärischer Maßnahmen : e : zur Eroberung der osteuropäischen Staaten. Er bestätigte, daß das vom Angeklagten geleitete Institut unter dem Deckmantel wissenschaftlicher : .: Forschung durch Exkursionen, Lehrausflüge, Übungen usw. umfangreiche E Erkundungsarbeiten auf wirtschaftlichem und militärischem Gebiet durch- f führte und deren Ergebnisse militärischen Stellen zur Auswertung weiter- is geleitet wurden. _ | Der Beweis dafür, daß die Tätigkeit des Angeklagten unter dem Deckmantel des Instituts auch der unmittelbaren Kolonnen Örganisierung der Fünften des Hitlerfaschismus diente, ergibt sich mit Deutlichkeit aus einem Bericht über einen im Rahmen des „Instituts für osteuropäische Wirtschaft“ durchgeführten Schulungslehrgang für lettische und estnische Staatsbürger deutscher Nationalität, den der Angeklagte in der Zeit vom 18. bis 25. August 1935 leitete. Aus Tarnungsgründen — so wird in dem. Ih Bericht über die Tagung ausdrücklich betont — fand dieser Lehrgang in der Zeit der Königsberger Ostmesse statt. Die Teilnehmer wurden auf ge Vorschlag der Nazipartei in Lettland und Estland ausgesucht. Neben führenden Vertretern des Hitlerschen Staats- und Parteiapparates (Dr. DES, ES KU, dem späteren Nazigauleiter GERN Minderheit so intakt wie möglich zu halten, „damit sie einen kurzen direkten Kampf aushalten kann“. | Eine führende Stellung nahm der Angeklagte in der „Nord- und Ost- Forschungsgemeinschaft“ ‚„Ostforschung“ vereinte ein. die maßgeblichen Diese Zentrale der . deutschen : „Ostforscher“ in Deutschland “ mit den Vertretern der Ostorganisationen (BDO und VDA), den Vertretern der zuständigen Ministerien und Spitzeninstanzen des faschis tischen Staates sowie den Verbindungsmännern E und Nazi- pressechef DEE) sprach auch der Angeklagte. Er stellte den Teilnehmern des Lehrganges die Aufgabe, das Wirtschaftsleben der deutschen deutschen Fi zu den wissenschaftlichen und „kulturpolitischen“ Organisationen der deutschen Minderheit en in Osteuropa. Der Angeklagte hatte in diesem Gremium die Möglichkeit, die „Grenzland“- und „Volkstums“-Fragen des „Bollwerkes* Ostpr eußen in Übereinstimmung mit den „wissenschaftlichen“ Plänen auf dem Gebiet anderer „Frontabschnitte“ (Schlesien, Pommern, Sudeten) des aggressiven . deutschen Imperialismus zu bringen. Die „Forschungsgemeinschaft* sorgte innerhalb der einzelnen territorialen Forschungsgruppen durch Veranstal- tung kleinerer und „vertraulicher Arbeitstagungen in den Grenzgebieten* für den „Zusammenhang unter diesen Forschern... mit den Männe rn der staatlichen Verwaltung und der Volkstumsarbeit“. | Bei der Auswahl und Thematik der F orschungsvorhaben wars die Be- dürfnisse der politischen und militärischen Instanzen des Hitlerstaate s bei 78 ! ;.. \ Mi

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