wendet sich der Kläger gegen die Anwendung etwa der Chemotherapie und von Bestrahlungen, ferner gegen die Verabreichung von SchmerzmiHeln an Krebskranke. 4 Eine Anhängerin der Lehren des Klägers, die früher in Hessen und 2012 nördlich von EStadt wohnhaTe Frau K. D. S. , die laut Internet-Veröffentlichungen gegenwär\g selbst Seminare und Vorträge über die „Germanische Neue Medizin“ veranstaltet, wandte sich, wie schon zuvor u. a. an die Bundesgesundheitsministerin und andere Stellen, mit Schreiben vom 28. Februar 2012 an den Präsidenten der Bundesärztekammer Dr. Montgomery, in dem sie um einen Gesprächstermin bat. Sie sei Krebspa\en\n, ebenso wie ein gleichfalls an dem Gespräch interessierter Freund. Es gehe um den Brief des Klägers an das israelische Gesundheitsministerium (einen auch an Herrn Dr. Montgomery versandten vom 2. Februar 2012). In diesem haHe der Kläger die Wiedererteilung seiner Approba\on verlangt, da der israelische Staat als erster Staat der Welt die „Germanische Heilkunde“ (jedenfalls deren erste beide „Biologische Naturgesetze“) anerkannt und sich angeeignet habe und offenbar exklusiv zugunsten von Juden anwende. Für Herrn Dr. Montgomery erwiderte unter dem 5. März 2012 dessen Referen\n, er habe sie gebeten, Frau S. sein Bedauern über ihre gesundheitliche Situa\on zum Ausdruck zu bringen. Die von ihr angesprochene „Germanische Neue Medizin“, die angeblich Krebsleiden heilen solle, entbehre jeglicher wissenschaTlicher Grundlage; es sei nachvollziehbar, dass Menschen mit schweren Erkrankungen sich schnell von Heilsversprechen dubioser selbsternannter Heiler benutzen und Fakten außer Acht ließen. Der Kläger sei ausweislich einer schriTlichen Bestä\gung aus Norwegen dort nicht als Arzt registriert; ebenfalls exis\ere ausweislich einer MiHeilung der zuständigen norwegischen Behörde die von ihm genannte „Universitet A-Stad“ nicht. Frau S. werde dringend ans Herz gelegt, sich in die Hände von Ärzten in Deutschland zu begeben. Frau S. kri\sierte diese Antwort in einem Schreiben vom 10. März 2012 an die Referen\n mit scharfen Worten. Mit Schreiben vom 20. März 2012 hielt sie Herrn Dr. Montgomery Respektlosigkeit gegenüber ihrem Anliegen vor und forderte ihn, mit Hinweis auf die Rechte von Nichtjuden, erneut zu einer Antwort auf. 5 Mit Schreiben vom 8. April 2012 unter dem Betreff „BiHe um Gerech\gkeit für alle Pa\enten“ wandte sich Frau S. sodann unter Beifügung der erwähnten Korrespondenz mit der Bundesärztekammer als „einfache Frau aus dem Volk“ an den Präsidenten der Beklagten, die zwar für sie nicht zuständig sei, die sie aber biHe, sie anzuhören und sie einer Antwort zu würdigen. Sie beklagte sich darin, dass Herr Dr.

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