- Quelle: beck-online DIE DATENBANK 3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbestand: 1Der Kläger nimmt den Beklagten auf Zahlung von Schadensersatz und Geldentschädigung wegen der Bearbeitung des Wikipedia-Artikels des Klägers („E. D.“) in Anspruch. 2Der Kläger ist Komponist, politischer Autor und Verfasser völkerrechtlicher Arbeiten, u.a. im Auftrag der isländischen Gesellschaft des Roten Kreuzes. Er wurde als Sohn jüdischer Eltern in Palästina geboren. Später lebte er bis 2008 in Island und seitdem in Deutschland. Der Kläger erwarb einen Abschluss als Klavierlehrer in der Schweiz. In Island war er unter anderem Leiter einer Musikschule, Organist und Chorleiter in einer Kirche sowie Mitglied des isländischen Komponistenverbandes. 3Der Beklagte verfasst seit Jahren regelmäßig unter dem Pseudonym „F.“ Beiträge in der Online-Enzyklopädie Wikipedia. Der Beklagte fiel hierbei in den letzten ca. 15 Jahren durch nachhaltige Manipulation von Einträgen zum Nahost-Konflikt auf. Zahlreiche Politiker der Partei „Die Linke“ stellte er hierbei als vermeintliche Antisemiten dar. Von entsprechenden tendenziösen Bearbeitungen ihrer Wikipedia-Einträge betroffen waren auch bekannte jüdische Persönlichkeiten wie Prof. Dr. R. V., vormals Mitglied des Zentralrats der Juden in Deutschland und die deutsch-Israelische Künstlerin und Aktivistin N. S. Ebenfalls betroffen waren der Politiker G2. G3. und der Bundestagsabgeordnete Dr. D1. D2. 4Gegen den Beklagten liefen bzw. laufen aufgrund von entsprechenden WikipediaEinträgen bzgl. anderer Personen weitere zivilrechtliche Verfahren an den Landgerichten Hamburg und München. In einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.02.2019 wurde bezüglich des Beklagten ausgeführt: „Indes kommt zugunsten der Antragsgegner zum Tragen, dass prozessual davon auszugehen ist, dass der Antragsteller zumindest hinsichtlich einiger der von ihm editierten Artikel in der Wikipedia den Maßstab der Objektivität in relevanter Weise verlassen und Beiträge zu einzelnen Personen mit kritischen Passagen in erheblicher, das öffentliche Interesse steigernder Weise beeinflusst hat. Ein derartiges Verhalten ist im Grundsatz geeignet, die der Wikipedia von Seiten der Öffentlichkeit zugeschriebene Objektivität und Unabhängigkeit, mit der die Inanspruchnahme erheblichen Vertrauens auf die Korrektheit der dort nachlesbaren Informationen verbunden ist, zu erschüttern … … Danach ist als unstreitig zugrundezulegen, was die Antragsgegner im Schriftsatz vom 14.02.2019 ab S. 27 ausführen lassen: Der Autor „F.“ hat mit bestimmten Formulierungen („antizionistisch“ statt „israelkritisch“) und mit dem Löschen wahrer Informationen (Link zum K. Theater H., dessen Intendantin Frau S… war) mit der Begründung, er gehe nicht davon aus, dass dieses Theater relevant sei (obwohl es offenbar einen Wikipedia-Eintrag dazu gibt), den Eintrag über Frau S… mit geprägt. Die Änderungen zeigen, dass der Antragsteller dabei vornehmlich von subjektiven Erwägungen geleitet wurde - in deutlichem Kontrast zu dem Objektivitätsanspruch der Wikipedia. Er hat zudem den Beitrag zu Frau S. freigeschaltet, obwohl in diesem der genaue Wohnort von Frau S. genannt wurde. Diesbezüglich lässt sich eine Widersprüchlichkeit im Handeln des Antragstellers, der seine eigene Anonymität schützen möchte, dies anderen aber bewusst nicht gewährt, nicht verkennen. Zudem hat der Antragsteller den Beitrag über Frau S… der bis dahin nicht in der Wikipedia vorhandenen Kategorie „Unterstützer von Boycott, Divestment and 2 von 15 http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GRURRS-B-2021-N-420 © Verlag C.H.BECK oHG 2024 3/25/2024

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