- Quelle: beck-online DIE DATENBANK
Wikipedia-Eintrag einer lebenden Person für diese aufgrund der Reichweite der OnlineEnzyklopädie eine ganz erhebliche Bedeutung zu. Da der Artikel bei einer Google-Suche
des Namens des Klägers an erster Stelle erscheint, muss davon ausgegangen werden, dass
praktisch sämtliche Personen, die sich über den Kläger im Internet informieren wollten, auf
dessen Wikipedia-Artikel gestoßen sind. Die vom Kläger angegriffenen Passagen waren
über mehrere Jahre vorhanden. Dabei bestand während der gesamten Zeit für den Kläger
keine adäquate Möglichkeit hiergegen vorzugehen, da der Beklagte die Eintragungen unter
Verwendung eines Pseudonyms vornahm. Der Kläger hat auch unwidersprochen
vorgetragen und anhand von Beispielen verdeutlicht, dass die streitgegenständlichen
Darstellungen
für
ihn
zu
schwerwiegenden
Nachteilen
in
seinem
geschäftlichen,
künstlerischen, wissenschaftlichen und persönlichen Ansehen geführt haben.
59Der Beklagte seinerseits handelte vorsätzlich. Wie sich zum einen aus dem Vortrag des
Klägers, zum anderen aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.02.2019 ergibt,
ist der Beklagte bereits in zahlreichen anderen Fällen ähnlich vorgegangen. Er editiert seit
über zehn Jahren Artikel über lebende Personen auf Wikipedia. Er muss deshalb mit der
Funktionsweise und der Reichweite seiner Einträge vertraut sein. Der Beklagte muss als
langjähriger Editor auch Kenntnis von den internen Richtlinien von Wikipedia gehabt haben.
Diese weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten
durch einen Eintrag für die Betroffenen in vielen Fällen nicht nur ärgerlich sei, sondern
„gravierende Auswirkungen auf ihr eigenes Leben“ habe. Aus diesem Grund müssten
Autoren beim Schreiben von Biografien über lebende Personen „besonders sorgfältig
vorgehen,
gleichzeitig
sensibel
und
strikt
nach
(https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Artikel_%C3
unseren
inhaltlichen
Richtlinien“
%BCber_lebende_Personen).
Es
muss deshalb insgesamt davon ausgegangen werden, dass der Beklagte vorsätzlich und im
Wissen um die Schwere und das Ausmaß der Persönlichkeitsverletzung des Klägers
handelte.
60Sowohl aufgrund der Genugtuungsfunktion als auch aufgrund der Präventionsfunktion
erweist
sich
eine
Geldentschädigung
vorliegend
als
erforderlich.
Die
vorsätzlich
verursachte, schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers kann auch nicht auf
andere Weise als durch Zahlung einer Geldentschädigung ausgeglichen werden. Die
erwirkte Unterlassungserklärung vermag nur zukünftige Verletzungen zu verhindern und
schafft keine Genugtuung für bereits erlittene Verletzungen. Die Möglichkeit zu einer
Gegendarstellung besteht nicht und würde ohnehin auch die durch die über Jahre auf
Wikipedia vorhandenen Einträge verursachte Persönlichkeitsverletzung nicht aufwiegen.
61b. Der somit dem Grunde nach gegebene Anspruch des Klägers auf Geldentschädigung
für die schwerwiegende Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nach
Auffassung der Kammer in Höhe eines Betrages von 8.000,00 € gerechtfertigt. Bei der
Bemessung einer Geldentschädigung, die im Fall einer schweren Verletzung des
Persönlichkeitsrechts
zu
zahlen
ist,
kommt
dem
Präventionsgedanken
besondere
Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 05.12.1995 - VI ZR 332/94 -, juris). Die Sanktionierung
darf sich nicht im mehr oder minder symbolischen Bereich bewegen. Die Entschädigung
muss so hoch ausfallen, dass sie von den Verantwortlichen deutlich zur Kenntnis
genommen wird (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03 -, Rn. 52, juris). Unter
Berücksichtigung des zuvor dargelegten Ausmaßes der Persönlichkeitsverletzung sowie des
Umstandes, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, sondern der Beklagte, wie
dargelegt, in zahlreichen weiteren Fällen in vergleichbarer Art und Weise bewusst
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3/25/2024