- Quelle: beck-online DIE DATENBANK
deshalb löscht, er aber andererseits hinsichtlich des Beklagten den Zusatz „nach eigenen
Angaben“ bezüglich seiner Fähigkeiten zum Spielen von Musikinstrumenten bedeutsam
genug für einen Eintrag hält. Den Ausführungen des Landgerichts Hamburg war der
Beklagte
auch
für
eine
„Fehlgewichtung
des
Lebenswerks“
einer
Schriftstellerin
verantwortlich, wobei er bezüglich dieser eine „sie zu Unrecht in eine rechte Ecke stellende
Darstellung“
verwandte.
Das
Landgericht
Hamburg
bescheinigt
dem
Beklagten
diesbezüglich „den Maßstab der Objektivität in relevanter Weise verlassen und Beiträge zu
einzelnen Personen mit kritischen Passagen in erheblicher, das öffentliche Interesse
steigernder Weise beeinflusst zu haben“ sowie in prägender Weise Einfluss auf die
öffentliche Wahrnehmung anderer Personen ausgeübt zu haben und dabei den Maßstab der
Objektivität „in der dargestellten drastischen Weise“ verlassen zu haben (LG Hamburg,
Urteil vom 20.02.2019 - 324 O 468/18 -, Rn. 124 ff., 126, juris).
55Der Beklagte missbraucht durch dieses Vorgehen die auf Objektivität angelegte
Enzyklopädie Wikipedia und das dieser von der Öffentlichkeit entgegen gebrachte
Vertrauen um die öffentliche Darstellung von ihm politisch nicht genehmen Personen
negativ zu beeinflussen. Durch die vorsätzliche Behauptung von unwahren Tatsachen und
die von subjektiven Erwägungen geleitete und gegen die internen Richtlinien von Wikipedia
verstoßende, bewusst einseitige und verzerrende Darstellung hat der Beklagte den
Wikipedia-Eintrag des Klägers maßgeblich in negativer Art und Weise geprägt. Es liegt
insgesamt
ein
vorsätzlicher,
rechtswidriger
und
schuldhafter
Eingriff
in
das
Persönlichkeitsrecht des Klägers vor.
56bb. Auch die weiteren Voraussetzungen eines Geldentschädigungsanspruches gegen den
Beklagten liegen hier vor. Die in Folge der Bearbeitung des streitgegenständlichen
Wikipedia-Artikels
gegebene
Persönlichkeitsverletzung
des
Klägers
ist
besonders
schwerwiegend. Die hierdurch verursachte, nicht vermögensmäßige Einbuße des Klägers
kann auf andere Weise als durch Zahlung einer Geldentschädigung nicht ausgeglichen
werden.
57Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung
einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite
des Eingriffs ab, also von Ausmaß und Intensität der Ausstrahlung, von der Nachhaltigkeit
und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten sowie dem Anlass und
Beweggrund
des
Handelnden
sowie
dem
Grad
seines
Verschuldens
(ständige
Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, Urteil vom 17.12.2013 - VI ZR 211/12 -, BGHZ 199, 237270, Rn. 38 m.w.N.). Dabei ist der besonderen Funktion der Geldentschädigung bei
Persönlichkeitsrechtsverletzungen Rechnung zu tragen. Diese besteht in einer Genugtuung
des Verletzten für den erlittenen widerrechtlichen Eingriff. Sie findet ihre sachliche
Berechtigung auch in dem Gedanken, dass das Persönlichkeitsrecht gerade bei erheblichen
Beeinträchtigungen anderenfalls ohne ausreichenden Schutz bliebe (OLG Hamm, Urteil vom
04.02.2004 - 3 U 168/03 -, Rn. 41-42, juris). Außerdem soll die Geldentschädigung der
Prävention dienen (BGH, Urteil vom 05.12.1995 - VI ZR 332/94 -, Rn. 13, juris).
58Unter Zugrundlegung dieser Maßstäbe ist von einer schwerwiegenden, die Zahlung einer
Geldentschädigung erfordernden Verletzung des Persönlichkeitsrechts auszugehen. Die
vom Beklagten vorgenommenen Einträge geben dem Wikipedia-Artikel des Klägers ein
ausgesprochen negatives Gesamtgepräge und beinhalten darüber hinaus schlicht unwahre
Tatsachenbehauptungen. Die Einträge sind insgesamt geeignet, den Kläger in der
öffentlichen Meinung nachhaltig herabzuwürdigen. Wie bereits ausgeführt kommt dem
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