K - Quelle: beck-online DIE DATENBANK einseitige und negativ verzerrende Darstellung erfolgt, die eine innere Logik und Nachvollziehbarkeit nicht erkennen lässt. Der Betroffene wird jedenfalls verlangen können, dass Darstellung und Gewichtung sich nach sachlichen Kriterien richten. Darüber hinaus können auch die internen Vorgaben von Wikipedia in die Bewertung mit einbezogen werden. Diesen zufolge dürfen Veränderungen von Artikeln und biografischen Informationen nicht in „böser Absicht“ erfolgen, ist bei abwertendem Material über eine lebende Person „eine eindeutige Relevanz für den Artikel“ unumgänglich, sollen Ansichten von Kritikern und Gegnern nur dargestellt werden, „soweit sie für die Bedeutung des Betroffenen relevant sind, aus verlässlicher Quelle stammen und weder den Artikel dominieren noch parteiisch beschrieben sind“, soll Kritik nicht überproportional viel Raum einnehmen und sollte der Schwerpunkt eines biografischen Artikels die Person und nicht ihre Kritiker sein. 41Unter Zugrundelegung der vorgenannten Kriterien überwiegt hier der Schutz des Persönlichkeitsrechts und erweisen sich die beanstandeten Einträge als eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers. Die entsprechenden Passagen aus dem Wikipedia-Artikel stellen sich teilweise als unwahre Tatsachenbehauptungen dar und sind, soweit sie keine unwahren Tatsachen enthalten, jedenfalls in einer Gesamtbetrachtung bewusst einseitig und negativ verzerrend. Sie lassen eine innere Logik und Nachvollziehbarkeit nicht erkennen und richten sich nicht nach sachlichen Kriterien. 42Unwahr sind jedenfalls die folgenden im Artikel durch den Beklagten aufgestellten Behauptungen: - Der Kläger komponiere Übungsstücken für Kinder/den Musikunterricht und habe das Komponieren konzertanter Musik aufgegeben (Im Tatbestand unter Nr. 2 dargestellt) - Sein Werk „Cheetahs, Impotent“ sei nie uraufgeführt worden (Nr. 3) - Der Kläger habe den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Jahr 2016 als „fake“ bezeichnet und behauptet, dass nie ein Lastwagen durch den Weihnachtsmarkt gefahren sei (Nr. 8) 43Der Kläger hat vorgetragen, dass er keine Übungsstücke komponiere und das Kompnieren konzertanter Musik nicht aufgegben habe. Sein Werk „Cheetaah, Impotent“ sei uraufgeführt worden. Diesbezüglich hat der Kläger auch Angaben zum Zeitpunkt (24.01.1975) zum Ort (Stadttheater Kiel) und zur Besetzung gemacht (G. T. (Klarinette), U. R. (Bratsche), Bu. Re. (Klavier), V. L. (Assistent), Ha. K. (Assistent)) gemacht. Der Kläger hat weiter vorgetragen, dass er den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Jahr 2016 nicht als „fake“ bezeichnet habe und er auch nicht behauptet habe, dass nie ein Lastwagen durch den Weihnachtsmarkt gefahren sei. Diesem Vortrag ist der Beklagte nicht entgegen getreten. Demzufolge handelte es sich bei den entsprechenden vom Beklagten erstellten Einträgen um unwahre Tatsachenbehauptungen. 44Sämtlichen vorgenannten Behauptungen ist gemein, dass sie den Beklagten in ein negatives Licht rücken. Die Behauptung des Komponierens von (lediglich) Übungsstücken legt nahe, dass die musikalischen Fähigkeiten des Beklagten begrenzt sind. Der Eintrag, dass das Werk „Cheetahs, Impotent“ nicht uraufgeführt worden sei, kann bei dem Leser die naheliegende Vorstellung erwecken, dass es für eine Uraufführung nicht geeignet war. Die Unterstellung der Kläger habe den allgemein bekannten Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Jahr 2016 als „fake“ bezeichnet, ist geeignet Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers hervorzurufen. Vor diesem Hintergrund ist die weitere 10 von 15 http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GRURRS-B-2021-N-420 © Verlag C.H.BECK oHG 2024 3/25/2024

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