von nom. 8.700,- RM wurde zur Begleichung von Steuern verkauR. Zum 3. September
1941 befanden sich in diesem Depot Ak\en von IG Farben in Höhe von nom. 20.900,RM. 7Herr v wurde in fünf Raten zu je 386.300,- RM zur Judenvermögensabgabe
herangezogen. Die ersten beiden Raten dieser Abgabe wurden ausweislich einer
eidessta>lichen Versicherung des Ehemannes einer Tochter des Herrn v durch die Töchter
beglichen, die dafür IG Farben Ak\en aus ihren Depots bei der Deut schen Länderbank
verkauRen. Die dri>e und vierte Rate wurde ausweislich eines Schreibens des Rechtsanwalts
Dr. W vom 18. November 1954 an das Landesamt für Vermögenskontrolle und
Wiedergutmachung in Hessen dadurch beglichen, dass 400.000,- RM aus dem Verkaufserlös
für die Villa des Herrn v, sowie 176.591,62 RM durch die IG F. I. AG (Büro von S) überwiesen
worden sei. Auf welche Weise der Restbetrag in Höhe von 196.008,38 RM beglichen worden
sei, habe nicht aufgeklärt werden können. Von der letzten und fünRen Rate seien 30.000,RM durch die F. Bank und 100.000,- RM durch die IG F. I. AG (Büro von S) überwiesen
worden. Der Restbetrag in Höhe von 256.300,- RM sei durch die Deutsche Länderbank
vorgelegt worden, da die Genehmigung für die Belastung des Sperrdepots nicht mehr habe
rechtzei\g erlangt werden können. Die Länderbank habe dann von den nachträglich
freigegebenen IG Farben Ak\en in Höhe von nom. 164.000,- RM nom. 138.300,- RM verkauR
und durch den ges\egenen Ak\enwert den Restbetrag zur Judenvermögensabgabe in Höhe
von 256.300,- RM abdecken können. 8Am 19. Januar 1939 erließ der Oberfinanzpräsident
Kassel gegenüber dem Herrn v eine Sicherungsanordnung nach § 59 des Devisengesetzes mit
dem er Herrn von W u.a. untersagte, über seine Konten und Depots bei der F. Bank und der
Deutschen Länderbank zu verfügen. Mit Verfügung vom 30. Mai 1942 zog das
Staatsministerium des Inneren in München das Vermögen des Herrn v zugunsten des
Deutschen Reiches ein. 9Ab 1945 begehrten die Töchter und Erbinnen des Herrn v in
diversen rückersta>ungsrechtlichen Verfahren entzogene Vermögenswerte zurück. In ihrem
Antrag vom 23. Dezember 1948 machten die Testamentsvollstrecker des Herrn v geltend,
dass für die Begleichung der Judenvermögensabgabe IG Farben Ak\en veräußert werden
mussten, die ihnen nunmehr zurück zu übertragen seien. Zudem sei Herr v gezwungen
worden, auf der Grundlage der Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens seinen
gesamten Effektenbestand zum Umtausch in Reichsschatzanweisungen anzubieten. Es seien
daher insgesamt nom. 441.100,- RM IG Farben Ak\en angeboten und umgetauscht
worden. 10Mit Beschlüssen des Landesamtes für Vermögenskontrolle und