vom 8. Mai 1937 ergibt sich, dass er zu diesem Zeitpunkt über IG Farben Ak\en im Wert von
nom. 6.153.000,- RM verfügte. Im Juni 1938 übertrug Herr v nochmals IG Farben Ak\en im
Wert von nom. je 1.000.000,- RM an seine Töchter. Zur Sicherung eines möglichen Anspruchs
auf Reichsfluchtsteuer verpfändete Herr v am 13. Oktober 1938 IG Farben Ak\en zu einem
Nennwert von 4.150.000 RM. Hierzu wurde bei der Deutschen Länderbank ein Sperrdepot
zugunsten des Finanzamtes Frankfurt am Main eingerichtet. Zudem verfügte Herr v noch
über ein laufendes Depot bei der Deutschen Länderbank, in dem sich zum 31. Dezember
1939 IG Farben Ak\en in Höhe von nom. 101.000,- RM befanden. Schließlich besaß Herr
v ausweislich einer Aufstellung vom 12. November 1938 noch ein sog. „Sekretariats
- Streimand-Depot“, in dem zu diesem Zeitpunkt IG Farben Ak\en in Höhe von
nom. 1.713.000,- RM lagerten. In einer weiteren Aufstellung nach dem Stand vom 27.
Dezember 1938 wird dieses Depot nicht mehr genannt. 5Aus dem Sperrdepot wurden Ak\en
im Wert von insgesamt nom. 3.213.000,- RM mit Zus\mmung des Finanzamtes an die
Töchter des Herrn v übertragen. Dabei enoiel mit der Übertragung nicht die
Pfändungswirkung zugunsten des Finanzamtes, sondern die Töchter erklärten mit jeder
Übertragung, dass sie von der fortbestehenden Verpfändung Kenntnis haben. Ausweislich
einer Aufstellung über die Verfügungen aus diesem Depot ab dem 23. Januar 1939 wurden
am 18. Dezember 1939 IG Farben Ak\en in Höhe von nom. 164.000,- RM auf das laufende
Depot des Herrn v übertragen als „Gegenwert für die in bar
geleistete Judenvermögensabgabe“. Zudem ergibt sich aus der Aufstellung, dass von Januar
1939 bis 3. September 1941 Ak\en im Wert von nom. 343.800,- RM zur Begleichung von
Steuern, Anwaltshonoraren und zur Abdeckung eines Debetsaldos veräußert wurden. Zum
3. September 1941 befanden sich in diesem Sperrdepot noch IG Farben Ak\en im Wert
von nom. 429.200.- RM. Ausweislich eines Schreibens des Finanzamtes Frankfurt am Main
vom 21. Dezember 1950 wurde bis zum Tod des Herrn v eine Reichsfluchtsteuer weder
erhoben noch gezahlt. Nach seinem Tod wurde die Pfändung mit Schreiben vom 8. Dezember
1943 aufgehoben und das den Töchtern des Herrn v gehörende Vermögen freigegeben. 6Aus
dem laufenden Depot des Herrn v bei der Deutschen Länderbank, in dem sich
Ende Dezember 1939 insgesamt IG Farben Ak\en in Höhe von nom. 101.000,-RM
befanden, wurde ausweislich der vorliegenden Unterlagen ein Betrag in Höhe von nom.
63.000,- RM an die Töchter des Herrn v übertragen, ein Betrag in Höhe von nom. 48.100,RM wurde an die Jüdische Kultusvereinigung in Frankfurt ausgeliefert und ein Betrag in Höhe