er von der Reichsstelle zu besorgen“ (vgl. Schefold/Küthe, Die neue Ordnung der deutschen Eierwirtschaft – die gesetzlichen Vorschriften nebst Erläuterungen, 1934, S. 7) 26 Zwar handelte es sich dem Wortlaut nach grundsätzlich um neutrale Regelungen. Jedoch betrafen diese aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten den jüdischen Eierhandel besonders stark. Dieser war – wollte er das Geschäft nicht ganz aufgeben - gezwungen, die ausgesonderte Mangelware aus zweiter Hand zu beziehen (vgl. Verraten und Verkauft – Jüdische Unternehmen in Berlin 1933 – 1945, 2008, S. 37). Die besondere Betroffenheit des jüdischen Eierhandels zeigt sich nicht zuletzt darin, dass das Eierimportgeschäft bis zur Aufnahme der Tätigkeit der Reichsstelle für Eier zu fast 100 % in den Händen von jüdischen Firmen gelegen hatte (vgl. Steinke, Simon Adler – Eierhändler in Berlin, 2011, S. 35). Die Wende kam - wie Güttges 1938 feststellte - im Jahr 1933 durch die Maßnahmen der Regierung der Nationalsozialisten (vgl. Güttges, Der deutsche Eierhandel (Nach dem Stande vom 30. Juni 1937), 1938, S. 91). Spätestens im November 1935 waren keine jüdischen Unternehmer mehr im Eier-Import und -Großhandel tätig (vgl. Steinke, Simon Adler – Eierhändler in Berlin, 2011, S. 43 f. unter Bezugnahme auf den SPD-Exilbericht „SOPADE“ Nr. 8 vom August 1936, S. 975 f.). 27 Diese starke Betroffenheit hatte ihre Ursache nicht zuletzt auch darin, dass jüdische Eierhändler einen starken Auslandsbezug hatten. Im Jahre 1910 waren 70 % der Händler auf dem Berliner Eiermarkt Juden aus Russland oder Galizien (Steinke, Simon Adler – Eierhändler in Berlin, 2011, S. 35), mithin aus Ländern, die vor der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten die Hauptimporteure von Eiern in Deutschland waren: „Der Grenzzwischenhandel spielte in der Vorkriegszeit hauptsächlich bei den über Galizien transportierten Eiern eine Rolle. Wegen der verschiedenen Spurweite der Bahnen mußten die russischen Eier umgeladen werden. Nach dem dort herrschenden Brauch wurden sie gleichzeitig von einem anderen Händler übernommen, der innerhalb der Handelskette zwar keine besondere Funktion auszuüben hatte, den Galiziern aber die erwünschte Möglichkeit zum Gewinn bot“ (vgl. Güttges, Der deutsche Eierhandel (Nach dem Stande vom 30. Juni 1937), 1938, S. 91). 28 Ziel der Neuordnung der deutschen Eierwirtschaft durch die Nationalsozialisten war u.a., den Vertrieb der durch Juden vermarkteten Auslandseier weitestgehend einzuschränken. Schefold/Küthe stellen in ihrer Kommentierung der durch die Nationalsozialisten eingeführten Regelung betreffend den deutschen Eiermarkt fest: „Deutschland war seit Jahren der Tummelplatz der regellosen und auf den vorhandenen Bedarf gar nicht eingestellten ausländischen Eierlieferungen“ (Schefold/Küthe, Die neue Ordnung der deutschen Eierwirtschaft – die gesetzlichen Vorschriften nebst Erläuterungen, 1934, S. 5). „War es doch in den letzten Jahren das Schleuderangebot und die Dumpingkonkurrenz der Auslandseier, die den heimischen Markt zerrütteten und dem deutschen Geflügelhalter die Arbeit auf dem Hühnerhof gründlich verleideten. (…) Der alte liberalistische Grundsatz: Angebot und Nachfrage bilden den Preis für eine Ware, gehört hier der Vergangenheit an; damit aber auch die Spekulation“ (Schefold/K��the, Die neue Ordnung der deutschen Eierwirtschaft – die gesetzlichen Vorschriften nebst Erläuterungen, 1934, S. 8; vgl. Güttges, Der deutsche Eierhandel (Nach dem Stande vom 30. Juni 1937), 1938, S. 193) 29 Dass die Reglementierung von Auslandseiern sowohl die Stärkung deutscher Eierhändler als auch von Eierhändlern aus mit Deutschland verbündeten Ländern bewirken sollte, und damit insbesondere ein gegen jüdische Eierhändler gerichtetes Instrument war, zeigt sich auch in der Kommentierung der gesetzlichen Vorschriften von 1934: „Die Regelung des Absatzes von Eiern durch eine Reichsstelle hat vor allem eine überragende - Seite 6 von 10 -

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