der Gazastreifen. 38 Wenn also „From the River to the Sea – Pales ne will be free“ gefordert wird,
kann damit geogra sch nur ein freies noch zu gründendes Land Paläs na gemeint sein, dass das
gesamte Gebiet zwischen Jordan und Mi elmeer und damit auch das Gebiet umfasst, auf dem sich
seit der Staatsgründung Israels am 14.5.1948 der Staat Israel be ndet. Dieser Staat müsste also
dem noch zu gründenden Staat P2. Platz machen. 39 Soweit in dem von der Verteidigung
angeführten Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster (Beschluss vom 17.11.2023 -1 L1011/23Rn 19) und ähnlich in dem Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 18. 9. 2023 (25 Cs 550 Js
30027/23) ausführt wird, dass die Formel auch als Forderung nach der Freiheit für Paläs nenser
von der israelischen Besatzung gemäß dem Völkerrecht oder für einen vereinten Staat für Juden
und das paläs nensische Volk in der gesamten Region Paläs na verstanden werden kann,
widerspricht der Wortlaut mit dem geogra schen Absolutheitsanspruch vom Jordan bis zum Meer
der ersten Deutung und die Geschichte der Judenverfolgung in Europa, welche in der Shoa
mündete und zur Gründung des jüdischen Staates als ein Schutz- und Rückzugsraum geführt hat,
der zweiten Deutung. Schließlich ging es bei der Gründung Israels im Wesentlichen auch darum,
eine Heimsta für die Überlebenden aus Europa vertriebenen Juden zu nden. Eine sichere
Heimsta gegen An semi smus, Verfolgung und Vernichtung. Eine gewal reie Aufgabe dieses
Staates hält das Gericht aufgrund dieser Geschichte für ausgeschlossen. 40 Auch historisch kann
diese Parole nicht als eine Parole für eine friedliche Zwei- StaatenLösung umgedeutet werden.
Zwar führt die Verteidigung aus, dass die Häl e der Formel, nämlich „From the River to the Sea“
auch von Israelis, insbesondere zionis schen Bewegungen, verwendet wurde, aber daraus kann
nicht der Rückschluss gezogen werden, diese Parole lasse mehrere Deutungen zu. Mit dem Bezug
auf den Fluss Jordan und auf das Mi elmeer wollen beide Seiten, die die ersten sechs Worte des
Ausrufs verwenden, unterstreichen, dass sie einen Na onalstaat anstreben, der den jeweils
anderen ausschließt. Mit der Formel soll der jeweils anderen Seite das Recht der Staatsgründung
auf diesem Gebiet bzw. das Existenzrecht eines solchen Staates abgesprochen werden. Es ist eine
na onalis sche Parole mit Exklusivitätsanspruch. 41 Soweit die Angeklagte ausführt, dass sie
unter der Parole „From the River to the Sea“ ein Ruf nach Freiheit, Gleichheit und Gerech gkeit
sieht, ndet das Gericht diese Interpreta on nicht vom Wortlaut gedeckt. Diese Behauptung wird
als bloße Schutzbehauptung bewertet. Da die Angeklagte selbst betont, dass sie in diesem Bereich
poli sch sehr ak v ist, müsste ihr die Formel „From the River to the Sea – we demand equality“
und die Formel: „Free free Pales ne“, die sie auch verwendet, von anderen Pro-Paläs na
Demonstra onen geläu g sein. 42 Beiden Formeln ist gemeinsam, dass sie keine
expansionis sche Gebietsansprüche wie der Ausspruch „From the River to the Sea“ erheben. Denn
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das ist nun einmal mit den Bezug auf den Fluss Jordan und das Mi elmeer gemeint: Es wird ein