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BGH, Urteil vom 09.07.1970 – IX ZR 59/70OLG Koblenz05.01.1968
BeckRS 1970, 31372671
BGH, Urteil vom 09.07.1970 – IX ZR 59/70OLG Koblenz05.01.1968
Titel:
BGH: Urteil vom 09.07.1970 - IX ZR 59/70
Rechtskraft:
rechtskräftig
Verkündet am 9. Juli 1970
Pohl, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Text1
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 25. Juni 1970 unter
Mitwirkung der Bundesrichter von der Mühlen, Offterdinger, Zorn, Henkel und Fuchs
für Recht erkannt:
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 8. Zivilsenats (Entschädigungssenats) des
Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Januar 1968 wird zurückgewiesen.
Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei. Die außergerichtlichen Kosten trägt der
Kläger.
Von Rechts wegen
Der 1923 in M./Polen geborene jüdische Kläger war nach seiner Darstellung von 1939 bis 1945 in
seiner polnischen Heimat der Verfolgung ausgesetzt. Er kam 1945 nach Österreich und wanderte
1948 nach Kanada aus. Seit 1955 besitzt er die kanadische Staatsangehörigkeit.
Auf seinen 1954 gestellten Antrag erhielt der Kläger durch Bescheid vom 21. April 1958 eine
Haftentschädigung von 9.500 DM u.a. für behaupteten Aufenthalt im Lager P. bei D. von Juni 1940
bis Mai 1942.
1962 meldete er auch Ansprüche für Gesundheitsschaden an. Nach vertrauensärztlicher
Untersuchung und Begutachtung setzte die Entschädigungsbehörde durch Bescheid vom 26.
November 1962 für einen körperlichen und nervösen Erschöpfungszustand bis 31. Dezember 1949
und für eine geringe Bandscheibendegeneration der Lendenwirbelsäule im Sinne der abgrenzbaren
Verschlimmerung eine Kapitalentschädigung von 1.200 DM fest und bewilligte ein Heilverfahren.
Das Landgericht hat nach Beweiserhebung einen Anspruch auf Heilverfahren für das Leiden
"traumatischer Star des linken Auges" seit 19. Januar 1945 festgestellt und das beklagte Land zur
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6/7/2022