111 Der Beklagte lernte den T. (Rufname: x) Ende der Neunziger Jahre über seine damalige Lebensgefährtin auf einer privaten Feierlichkeit kennen. Im Jahr 1999/2000 trennte sich der Beklagte von seiner damaligen Lebensgefährtin und zog in den II in den Ort JJ-Stadt in das Haus der Eltern seiner neuen Freundin. Nach einer Weile wollten deren Eltern, die in einer eigenen Wohnung ebenfalls in dem Haus wohnten, ausziehen und suchten einen Nachmieter. Auf Vorschlag des Beklagten zogen schließlich T. und dessen Lebensgefährtin in das Haus ein. Das Haus bestand aus zwei Wohnungen im Erd- und Obergeschoss. Zudem gab es noch eine Einliegerwohnung. In dem ebenfalls auf dieser Etage liegenden Keller betrieb der T. seinerzeit einen Versandhandel (KK.). Insgesamt wohnte der Beklagte 2 bis 3 Jahre in diesem Haus. Als er sich von seiner damaligen Freundin trennte, zog er zunächst in die Einliegerwohnung. Dadurch kam der Beklagte dem T. und dessen Freunden und Bekannten näher. Da sowohl der Beklagte als auch der T. Musikliebhaber und Plattensammler waren, haben diese teilweise Platten ausgetauscht, um ihre eigenen Sammlungen zu vervollständigen. Da der Beklagte viele Personen kannte, die ebenfalls Musikliebhaber und/oder Tonträgersammler sind, machte sich der T. die Kontakte des Beklagten zunutze und setzte diesen als Vermittler für Musik-CDs/-LPs und Bekleidung ein. Insbesondere stellte der T. dem Beklagten Listen zusammen, die der Beklagte an Bekannte und andere Sammler weitergab, um, wenn Kaufinteresse bestand, diese zu vermitteln. Die Listen enthielten nicht nur Tonträger, sondern auch Bekleidungsstücke. Zudem schickte der T. dem Beklagten Sendungen mit Tonträgern und Bekleidung. Das lief nach dem Vortrag des Beklagten dann so ab, dass er schaute, ob er einige Dinge von diesen Listen verkaufen kann. Wenn er die Sachen nicht loswurde, gab er sie dem T. zurück (vgl. Bl. 283 der Ermittlungsakte). 112 In 2012 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den T. wegen Volksverhetzung eingeleitet (Staatsanwaltschaft A-Stadt: xxx), im Rahmen dessen die Staatsanwaltschaft auch auf den Beklagten aufmerksam wurde. Im Juli 2014 wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Beklagten abgetrennt und unter dem Aktenzeichen xxx der Staatsanwaltschaft B-Stadt fortgeführt (vgl. Bl. 1, 2 der Ermittlungsakte). 113 Im Rahmen des gegen den T. geführten Ermittlungsverfahrens öffneten Beamte des BKA am 5. Februar 2014 ein Paket des T., das an den Beklagten adressiert war. Das Paket enthielt folgende Langspielplatten (vgl. Bl. 78 ff. des Sonderbands Postöffnung): 114 a) Dissident; A cog in the wheelb) Aryan Brotherhood, Fanatikerc) Bound of glory, HATE TRAIN ROLLINGd) Endstufe, Skinhead Rock’n Rolle) TMF (Tattoed Mother Fucker), Thug Anthemsf) Plunder & Pillage, Lights outg) Skrewdriver, Waterloo Live 92h) Brutal Attack, Greatest Hitsi) Kraftschlag, Deutsch geborenj) Störkraft, Hundsgemeine Männerk) White Wash, Straight Hate 001l) Sampler, this is white noisem) Die Lunikoff Verschwörung, heil froh 115 Von den genannten Tonträgern verkaufte der Beklagte einige. Die restlichen Tonträger sandte er nach eigenen Angaben etwa drei Monate später an den T. zurück (vgl. Bl. 287 der Ermittlungsakte). 116 Am 7. Februar 2014 schrieb der Beklagte diesbezüglich an den LL. (vgl. Bl. 147, 222 der Ermittlungsakte): "Nochmal 60 Platten gekriegt ..u.a. die Skrew. LIVE WATERLOO 92 ORIG. AUF ISD NR. 004 IN GELB u. White Diamond The Reaper..Skrew. .Antisocial Singles auf LP..will ich morgen mit auf Koncert nehmen, wenn du heut noch Zeit hast oder morgen früh bis Mittag könntest nochmal gucken oder die dich interessieren leg ich weg..alle nur einmal. .Gruss B..jetzt auch mit Preisliste". 117 Ein weiteres Paket, das am 14. Februar 2014 von T. an den Beklagten versandt wurde, enthielt unter anderem graue Sweatshirts mit dem Aufdruck "Brutal Attack" (vgl. Bl. 10 des Sonderbands Postöffnung) sowie zwei handgeschriebene Zettel. 118 Auf dem Zettel 1 befanden sich folgende Titel (vgl. Bl. 13 des Sonderbands Postöffnung): 119 2 x Warlord, An old and angry god awakesGigi & die braunen Stadtmusikanten, Adolf Hitler lebtRazors Edge, Blood on their handsKreuzfoier, Ziel erkanntRazors Edge, Our flag is going forward tooStörkraft, Mann für MannTonstörung, schöne WeltenSturmtruppen, Es ist bereit (Es ist Zeit)Body Checks, Tätowiert und kahlgeschworenBound for Glory, Over the top 120 Auf dem zweiten Zettel waren unter anderem folgende Titel genannt (vgl. Bl. 12 des Sonderbands Postöffnung): 121 Adolf Hitler - Das Dritte ReichEin Volk, ein Reich, ein Führer 122 Außerdem wurde in dem Paket der Tonträger "Steh auf" der Musikgruppe "Endstufe" festgestellt (vgl. Bl. 7 der Ermittlungsakte). 123 Am 8. Juli 2014 erfolgte die Durchsuchung der Wohnung sowie anderer Räume einschließlich des Spinds sowie auch des Pkw des Beklagten. 124 Dabei wurde im privaten Pkw eine CD der Band "Pitbullfarm" vorgefunden (vgl. Bl. 148 der Ermittlungsakte). In der Gartenhütte des Beklagten wurden Kartons für Verkäufe vorgefunden (vgl. Bl. 111 der Ermittlungsakte). Über

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